- Startseite
- Regularien
- Welche Führerscheinklassen gibt es?

Welche Führerscheinklassen gibt es?
Die einzelnen Führerschein- und Fahrerlaubnisklassen lassen sich grob in die Fahrzeugkategorien einteilen, die uns auch im Alltag auf deutschen Straßen begegnen. Dazu zählen neben Autos bzw. Pkws, Motorräder aller Leistungsklassen, Lastkraftwagen (Lkw) aller Gewichtsklassen, sowie Busse und Traktoren.
Diese übergeordneten Klassen werden mit den bekannten Großbuchstaben angegeben, die hinten auf dem Fahrausweis stehen: Sie sind grob nach Fahrzeug-Größe eingeteilt – A für Zweiräder, B für Autos, C für Lkws, D für Busse. Darüber hinaus gibt es noch die Sonderklassen L und T. Dabei handelt es sich um Zugmaschinen für den Bau, Land- oder Forstwirtschaft, mit unterschiedlichen Geschwindigkeitsbegrenzungen.
Neben den generellen Führerscheinklassen gibt es zahlreiche Unterklassen, die neben Größe und Leistung der Fahrzeuge vor allen das Ziehen unterschiedlicher Anhänger-Kombinationen regeln. Entweder die Größe der Anhänger selbst – gemessen an Achs-Anzahl und Gewicht – oder, in der Regel, anhand des maximal zulässigen Gesamtgewichts des gesamten Gespanns. Die Unterklassen werden durch eine Zahlen-, oder Zahlen-Buchstabenkombination angegeben.
Vereinheitliche Fahrerlaubnisklassen auf europäischer Ebene
Die Führerscheinklassen in Deutschland unterliegen keiner rein deutschen Regelung. Seit dem 1. Januar 1999 gibt es den europäischen Führerschein, welcher auch in Deutschland gilt und hier erworben werden kann. Bis auf ein paar Sonderregelungen in einzelnen Ländern, gleichen sich seitdem die Führerscheine in einzelnen EU-Ländern. Die Vereinheitlichung soll den Umgang mit der Fahrerlaubnis in Europa vereinfachen.
In Deutschland sind nationale Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 erworben wurden, zwar nach wie vor gültig, müssen allerdings bis zum 19. Januar 2033 zu EU-Führerscheinen umgeändert werden. Alle Führerscheine, die danach ausgestellt wurden, sind nur noch 15 Jahre gültig und müssen nach Ablauf erneuert werden. Natürlich muss keine erneute Prüfung abgelegt werden, sondern lediglich eine Verlängerung beantragt werden.
Bis 1999 gab es in Deutschland noch nummerierte Fahrerlaubnisklassen. Diese finden ihre Entsprechungen zwar grundsätzlich auch in den neuen, durch Buchstaben gekennzeichneten Führerscheinklassen, sind allerdings nicht exakt deckungsgleich. Insbesondere die ehemalige Klasse 3, die je nach Ausstellungsdatum neben regulärem PKW auch LKW bis 7,5 Tonnen und verschiedene zwei- und dreirädrige Fahrzeuge beinhaltete, gibt es in dieser Form nicht mehr.
Motorräder: die Führerscheinklassen A, A1, A2 und AM
Klasse A
Der Motorradführerschein A ermöglicht das Führen aller gängigen zwei-, drei- und auch vierrädrigen Krafträder (siehe Quads), unabhängig von Hubraum und Höchstgeschwindigkeit. Für den Erwerb musst du mindestens 24 Jahre alt sein, außer du bist bereits seit mindestens zwei Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis A2. Dann kannst du den „offenen Motorradführerschein“ bereits mit 20 erwerben und musst dazu nur eine weitere praktische, aber keine zweite theoretische Prüfung ablegen. Für dreirädrige Krafträder, mit Motorleistungen über 15 kW, gilt ein Mindestalter von 21 Jahren. Im Motorradführerschein A sind alle „niedrigeren“ Klassen (A1, A2 und AM) mitenthalten. Selbiges gilt in allen übergeordneten Führerscheinklassen.
Klasse A1
Den Führerschein A1 kannst du mit 16 Jahren erwerben. Hiermit darfst du zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von höchstens 11 kW bewegen. Seit 2013 gilt zudem die Regel, dass das Verhältnis von Leistung zu Leergewicht maximal 0,1 kW/kg betragen darf. Der A1 Führerschein berechtigt außerdem dazu, dreirädrige Fahrzeuge bis zu einer Leistung von 15 kW zu führen und einen Beiwagen.
Klasse A2
Mit der Führerscheinklasse A2 erhört sich die Leistung des Kraftrads auf bis zu 35 kW und ein Leistungsgewicht von 0,2 kW/kg. Bei leistungsbeschränkten Motorrädern, darf die Höchstleistung des Motors im ungedrosselten Zustand keine 75 kW überschreiten. Den Führerschein gibt’s erst ab 18.
Klasse AM
Der kleinste Motorradführerschein; früher auch als „Mofa-Schein“ bekannt. Diese Fahrerlaubnis kannst du mit 16 erlangen. Der AM-Führerschein erlaubt das Fahren von zwei-, drei- und vierrädrigen Krafträdern wie Mopeds, Fahrräder mit Hilfsmotor, Trikes, Quads und Kleinstfahrzeuge mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h. Seit 2013 wurde die Klasse M, welche nur für Mofas und Kleinst-Krafträder gedacht war, zur Klasse AM zusammengefügt.
Pkw: die Führerscheinklassen B, BE, B96 BF17
Klasse B
Der Führerschein der Klasse B gilt für sämtliche Pkw bis 3,5 Tonnen sowie bis zu acht Fahrgästen zusätzlich zum Fahrer und beinhaltet außerdem die Klassen AM und L. Außerdem darf ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 0,75 Tonnen oder mehr gezogen werden, solange die Gesamtmasse des Gespanns die 3,5 Tonnen nicht übersteigt.
Klasse BF17
Seit 2011 gibt es in Deutschland die Sonderregelung zum begleiteten Fahren. Sie erlaubt es, einen Pkw-Führerschein mit 17 zu erlangen und ein Auto zu bewegen, sofern zu jeder Zeit eine eingetragene Begleitperson mitfährt, die mindestens 30 Jahre alt ist, seit mindestens fünf Jahren über die Fahrerlaubnis B verfügt und nicht mehr als einen Punkt in Flensburg hat. Aber Achtung: In den meisten Ländern außerhalb Deutschlands wird der Führerschein ab 17 nicht anerkannt. Lediglich in Österreich darfst du auch mit diesem Dokument fahren.
Klasse B96
Bei B96 handelt es sich um eine Erweiterung des Führerscheins B. Durch die Erweiterung um die Schlüsselzahl 96 darfst du eine Kombination aus PKW und Anhänger mit Gesamtmasse von bis zu 4,25 Tonnen fahren. Die Klasse B96 ist vor allem für Wohnanhänger gedacht.
Klasse BE
Die BE-Fahrerlaubnis gestattet es, einen Anhänger mit bis zu 3,5 Tonnen Gesamtmasse zusätzlich zum Zugfahrzeug zu bewegen. Die Kombination aus PKW und Anhänger darf dabei zusammen höchstens sieben Tonnen wiegen.
Lkw: die Führerscheinklassen C, CE, C1 und CE1
Klasse C
Der klassische LKW-Führerschein. Mit der C-Fahrerlaubnis dürfen Sattelkraftfahrzeuge mit über 3,5 Tonnen bewegt werden – ohne Beschränkung des Maximalgewichts – und mit Platz für höchstens acht Passagier. Voraussetzung für den C-Führerschein ist ein gültiger Klasse B Pkw-Schein, sowie ein Alter von mindestens 21 Jahren.
Klasse CE
Eine Erweiterung des LKW-Führerscheins, die das Ziehen eines Gespanns aus LKW über 3,5 Tonnen und Anhänger mit über 750 Kilogramm erlaubt. Voraussetzung ist natürlich die gültige Fahrerlaubnis C.
Klasse C1
Die C1-Klasse ist der kleine Bruder der C-Klasse. Mit dem C1-Führerschein dürfen Fahrzeuge über 3,5, bis zu 7,5 Tonnen bewegt werden, inklusive eines maximal 750 Kilogramm schweren Anhängers. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre.
Klasse CE1
Entsprechend der CE Klasse, erlaubt CE1 die Kombination von Zugfahrzeug bis 7,5 Tonnen mit einem Anhänger bis zu 4,5 Tonnen oder mehr, solange das Gesamtgewicht nicht höher als 12 Tonnen ist. Der Führerschein der Klasse CE beinhaltet die Klassen BE und D1E, wenn gleichzeitig auch ein D1-Führerschein vorhanden ist.
Busse: die Führerscheinklassen D, DE, D1 und DE1
Klasse D
Der große Busführerschein. Erlaubt die Beförderung von mehr als 16 Personen und kann mit 24 Jahren gemacht werden. Zusätzlich darf mit D ein Busanhänger bis zu 750 Kilogramm gezogen werden.
Klasse DE
DE ist der große Anhängerführerschein für Busse mit mehr als 16 Sitzplätzen plus Fahrer, mit einem Anhänger von über 750 Kilogramm.
Klasse D1
Bereits ab 21 Jahren kann der Führerschein D1 erworben werden. Dieser berechtigt zum Führen eines Kleinbusses mit Plätzen für bis zu 16 Personen, zusätzlich zum Fahrer und ebenfalls zum Ziehen eines Anhängers bis 750 Kilogramm.
Klasse DE1
Kleine Busse mit einem Anhänger über 750 Kilogramm Tonnen gefahren werden. Voraussetzung ist der Führerschein D1.
Forst- und landwirtschaftliche Maschinen: die Führerscheinklassen L und T
Klasse L
Der L-Führerschein berechtigt zum Fahren einer Zugmaschine mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h – beziehungsweise 25 km/h in Verbindung mit einem Anhänger. Dies betrifft in erster Linie Traktoren, Gabelstapler, Flurförderfahrzeuge, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen. Die Fahrerlaubnis L kann bereits mit 16 Jahren erworben werden, da in diesem Alter schon häufig in der Landwirtschaft gearbeitet wird.
Klasse T
Für leistungsstärkere Land- und Forstfahrzeuge benötigst du die Klasse T. Sie erlaubt eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Für den Führerschein T musst du 18 Jahre alt sein. Für Zugmaschinen bis 40 km/h kann der Führerschein bereits mit 16 Jahren erworben werden.
Was musst du beim Führerschein machen beachten?
Wie du siehst, sind die Führerscheinklassen in Deutschland eigentlich sehr logisch aufgebaut. Wenn du bereits früh weißt, dass du Fahrzeuge aus verschiedenen Fahrerlaubnisklassen nutzen möchtest, kann es von Vorteil sein, die entsprechenden Bescheinigungen in einem kurzen Abstand zu machen. So sparst du unter Umständen die Kosten für eine weitere Theorieprüfung, da diese nur zwölf Monate gültig ist. Voraussetzung für den Bus- oder LKW-Führerschein ist immer eine gültige Pkw-Fahrerlaubnis.
Wichtig zu wissen ist außerdem, dass der erste Führerschein (mit Ausnahme von AM, L und T) zunächst nur „zur Probe“ ausgestellt wird. Kommt es während dieser zweijährigen Probezeit zu einem Fehlverhalten, wird dieses in der Regel härter geahndet. Bei Verstößen kann die Probezeit verlängert oder in besonders schweren Fällen, wie Alkohol am Steuer, Fahrerflucht oder Missachtung einer roten Ampel, der Führerschein entzogen werden.
Deutschland hat weltweit die höchsten Standards, was die Führerschein-Prüfungsanforderungen und die Ausstellung des Lappen betrifft, daher sind fast alle Fahrerlaubnisklassen auch weltweit gültig. In einigen Ländern außerhalb der EU wird allerdings zusätzlich zum Originaldokument eine beglaubigte Übersetzung gefordert.
Geprüfte Gebrauchtwagen bei heycar
Liebäugelst du mit einem praktischen Gebrauchten? Bei heycar gibt es auch gebrauchte und geprüfte Nutzfahrzeuge der Führerscheinklasse B. Finde junge Gebrauchte in Top-Qualität: Kein Fahrzeug von uns ist älter als 8 Jahre oder ist mehr als 150.000 km gelaufen. Und weil sie so jung und gut in Schuss sind, kommen sie alle mit mindestens 2 Jahren Garantie.
Top-Angebote:
Titelbild: iStock
Das könnte dich auch interessieren:
Fahrzeugbrief verloren – was tun?
Was tun, wenn die Zulassungsbescheinigung Teil 2 verloren gegangen ist? Erfahre, wie du sie neu beantragen kannst.
WeiterlesenAbgasnorm Euro 7: Geplante Regeln und Vorschriften im Überblick
Die Abgasnorm Euro 7 wurde beschlossen: Worum es geht und welche Regeln auf dich zukommen, verraten wir dir im Artikel.
WeiterlesenMit Klick auf "Akzeptieren" erteilst du uns deine Einwilligung, dass wir deine Nutzung unserer Plattform durch Cookies und andere Technologien (von heycar und Dritten) nachverfolgen, um deine Nutzungserfahrung und dir angezeigte Werbung zu analysieren und personalisieren (mehr Details).
Du stimmst damit auch zu, dass deine Daten hierbei ohne geeignete Datenschutzgarantien an Partner in sog. Drittländern übermittelt werden können, die kein angemessenes Datenschutzniveau bieten, wie z.B. die USA aufgrund staatlicher Zugriffsmöglichkeiten.
Alternativ kannst du deine Einstellungen im Cookie Richtlinie jetzt und jederzeit später individuell anpassen. Willst du keine Einwilligung erteilen, dann klick bitte .