Du willst dein Auto verschrotten, verkaufen oder einfach nur deine Autoversicherung wechseln? Dann musst du deine bestehende Kfz-Versicherung kündigen. Sonst hast du plötzlich ein Auto ohne Versicherung oder eine Versicherung ohne Auto. Deshalb erklären wir, wann und wie du deine Autoversicherung kündigen oder wechseln kannst.
Je nach Grund der Kündigung gibt es unterschiedliche Fristen für die Kündigung deiner Autoversicherung. Du solltest aber auf jeden Fall zuerst eine neue Versicherung abschließen oder dein Auto abmelden. Außerdem lohnt es sich, die Kündigung stets per Einschreiben zu versenden. Dank des Einschreibens kannst du nachweisen, dass deine Kündigung pünktlich beim Versicherer eingegangen ist. Marken für Einschreiben bekommst du bei deiner örtlichen Poststelle, falls es dort noch eine gibt, oder im Internet über die Website der Deutschen Post.
Du kannst ohne Begründung deine Versicherung zum Vertragsende kündigen. Im Pflichtversicherungsgesetz (PflVG §5 V) ist eine Laufzeit von einem Jahr mit automatischer Verlängerung, wieder um ein Jahr, vorgeschrieben. Außerdem legt es eine Kündigungsfrist von einem Monat fest. Da die meisten Kfz-Versicherungen mit dem Kalenderjahr enden, muss deine Kündigung also spätestens am 30. November beim Versicherer eingegangen sein. Es reicht nicht sie erst am 30. zu versenden.
Es gibt aber auch Versicherungen, die mitten im Jahr beginnen und enden. Auch für diese gilt die Frist von einem Monat. Endet die Versicherung zum Beispiel am 31. Juli, so muss das Kündigungsschreiben spätestens am 30. Juni angekommen sein. Ist dein Kündigungsschreiben zu spät, muss es das Versicherungsunternehmen zurückweisen und als Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt behandeln. Wenn deine Kündigung also erst am 1. Juli eingeht, hast du die Versicherung erst zum 31. Juli des nächsten Jahres gekündigt.
Wenn dein Versicherer deinen Beitrag erhöht, ohne gleichzeitig die Versicherungsleistungen auszuweiten, hast du laut Versicherungsvertragsgesetz (§44 VVG) ein Sonderkündigungsrecht. Ein möglicher Fall wäre zum Beispiel, dass der Versicherer die Typklasse deines Fahrzeugs erhöht. Aber auch hier gilt eine Frist. Sobald du die Mitteilung über die Erhöhung erhältst, hast du einen Monat Zeit, um die Autoversicherung zu kündigen. Am Tag der Erhöhung tritt diese dann in Kraft. Wichtig: Wenn sich der Beitrag aus dem Grund erhöht hat, dass du umgezogen bist, hast du kein Sonderkündigungsrecht.
Wenn du dein Auto abmeldest, braucht es auch keine Versicherung mehr, sprich die Kfz-Versicherung muss gekündigt werden. Das Amt benachrichtigt deshalb deinen Versicherer und die Kfz-Haftpflicht endet. Du kannst aber auch selbst deinen Versicherer kontaktieren.
Wenn sich der Halter eines Kraftfahrzeugs ändert, verändert sich auch der Träger der Versicherung. Dies muss der Versicherung mitgeteilt werden. Der neue Halter hat dann einen Monat Zeit, um eine neue Versicherung mit dem alten Versicherer abzuschließen oder eine ganz neue zu suchen.
Falls ein Fahrzeughalter stirbt, geht seine Kfz-Versicherung auf die Erben über. Diese können die Autoversicherung dann kündigen oder auch übernehmen. Für die Zwischenzeit wird die Versicherung auf die Erben angepasst und sie müssen entweder nachzahlen oder bekommen Geld zurück, sobald die Versicherer den neuen Beitrag berechnet haben.
Auch durch Schadensfälle erhältst du ein Sonderkündigungsrecht. Nachdem du deiner Versicherung einen Schadensfall gemeldet hast, hast du einen Monat Zeit, um sie zu kündigen (VVG §111). Die Zeit läuft, sobald der Versicherer deinen Freistellungsanspruch anerkannt hat. Wenn es sich bei dem Schadensfall um einen Rechtsstreit handelt, läuft die Zeit, sobald das Urteil rechtskräftig ist.
Vor einem Wechsel empfiehlt es sich, verschiedene Angebote, die es gibt, zu vergleichen. Am besten benutzt du gleich mehrere der Vergleichsportale im Internet, um dir einen Überblick zu verschaffen. Dabei solltest du aber bedenken, dass du von deiner aktuellen Versicherung zwar die Schadensfreiheitsklassen, nicht aber die Rabatte mitnehmen kannst. Informationen für den Wechsel
Beim Wechsel der Kfz-Versicherung musst du vor der Kündigung eine neue abschließen. Um alle Informationen für den entsprechenden Antrag zu haben, brauchst du:
Personalausweis
Führerschein
Police und letzte Beitragsabrechnung der Vorversicherung
deinen aktuellen Kilometerstand
dein amtliches Kennzeichen
deine Bankverbindung
Teil I der Zulassungsbescheinigung (auch als Fahrzeugschein bekannt)
Falls noch weitere Fahrer versichert werden sollen oder du nicht der Fahrzeughalter bist, brauchst du noch deren persönliche Daten. Je nach Versicherer können die gewünschten Angaben auch abweichen. Viele Versicherer geben auch Rabatte für Besitzer einer BahnCard oder anderen Jahreskarte der öffentlichen Verkehrsmittel. Da angenommen wird, dass sie seltener Auto fahren und so ein geringeres Risiko darstellen. Es lohnt sich also, diese ebenfalls zur Hand zu haben.
Bevor man die Kündigung oder den Antrag für eine neue Versicherung schreibt, sollte man erst einmal die notwendigen Informationen zusammensammeln. So kann bei einem Leasingvertrag die Kfz-Versicherung zum Vertrag gehören und somit gar nicht oder nur mit Genehmigung des Vertragspartners gekündigt werden.
Im Kündigungsschreiben müssen dann Nummer der Police, Kennzeichen, Ort, Datum, deine Anschrift und die Anschrift des Versicherers angegeben sein. Wenn es sich nicht um eine ordentliche Kündigung zum Vertragsende handelt, musst du außerdem unbedingt den Kündigungsgrund angeben. In diesem Fall wird auf den Tag genau abgerechnet. Du bekommst also für jeden schon bezahlten Tag, der nach der Kündigung liegt, dein Geld zurück.
Oft schließt man nicht nur die vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung, sondern Teil- oder Vollkasko gleich mit ab. Die Haftpflicht übernimmt die Schäden, die du bei anderen verursacht hast. Mit der Teilkasko kommen noch Schäden, die dir zum Beispiel durch Brand oder Diebstahl entstanden dazu. Neben diesen Fällen zahlt die Vollkasko-Versicherung auch für selbst verschuldete Schäden am eigenen Auto hinzu.
Wenn du deine Autoversicherung kündigst, dann musst du angeben, welchen Teil der Versicherung du kündigen willst. Zum Vertragsende kann man beide Teile gleichzeitig kündigen, das Sonderkündigungsrecht bezieht sich aber immer nur auf einen Teil der Versicherung. Wenn also ein Schadensfall bei der Kfz-Haftpflichtversicherung gemeldet wurde, entsteht daraus kein Sonderkündigungsrecht für die Kaskoversicherung.
Besonders hoch sind die Ansprüche an ein Kündigungsschreiben nicht. Je nach Vertrag kannst du deine Kfz-Versicherung sogar per E-Mail kündigen. Wie oben schon erwähnt lohnt sich aber ein Einschreiben, um nachweisen zu können, dass die Kündigung rechtzeitig eingegangen ist.
Das Kündigungsschreiben beginnt, wie jeder Brief, mit Anschrift und Anrede. Dazu kommt noch die Angabe der Police Nummer und eine Betreffzeile, in der auch einfach „Kündigung“ stehen kann. Im Briefkörper schreibst du, welche Versicherung du zu welchem Zeitpunkt kündigst, und gibst gegebenenfalls den Kündigungsgrund an. Du kannst auch noch um eine schriftliche Rückmeldung darüber, dass die Kündigung akzeptiert wurde und zu welchem Zeitpunkt sie in Kraft tritt, bitten.
Wenn mit deiner Kündigung etwas nicht stimmt, muss der Versicherer sie unverzüglich zurückweisen. Tut er das nicht, dann ist die Kündigung auf jeden Fall gültig. Wie lange „unverzüglich“ ist, kommt aber letztendlich auf den Einzelfall an.
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