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Neuer Bußgeldkatalog
Kurz nicht aufgepasst und zack – roter Blitz, kurzer Schreck und direkt der Gedanke: „Jetzt wird es teuer!“ Wie hoch die Strafe dann wirklich ausfällt und ob noch weitere Konsequenzen, wie Punkte in Flensburg oder gar ein Fahrverbot drohen, das regelt der Bußgeldkatalog. Der sieht nicht nur Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen vor, sondern für Vergehen aller Art im Straßenverkehr.
2021 wurde eine neue Fassung des Bußgeldkatalogs veröffentlicht. Auf welche Änderungen du dich als Autofahrer einstellen solltest, erläutern wir dir in diesem Artikel.
Wieso wurde der Bußgeldkatalog angepasst?
Bereits im April 2020 gab es, nach einer einjährigen Debatte, eine Einigung von Bund und Ländern hinsichtlich einer Änderung der bestehenden Straßenverkehrsordnung. Die Novelle zielte vor allem darauf ab, Tempo- und Parkverstöße mit härteren Strafen zu belegen. Das sollte zu mehr Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer, insbesondere für Fußgänger und Radfahrer, führen. Die neuen Regelungen hatten jedoch nicht lange Bestand, denn aufgrund eines Formfehlers wurden die Änderungen als unzulässig betrachtet und daher vorerst wieder verworfen.
Nun haben die relevanten Gremien im April 2021 erneut eine Einigung über Änderungen am Bußgeldkatalog erzielt. Dem neuen StVO-Katalog muss nun der Bundesrat zustimmen, was höchstwahrscheinlich eher Formalität sein wird. Wir zeigen dir schonmal vorab, welche Änderungen auf dich zukommen.
Änderungen und neue Kosten
Wir möchten dir an dieser Stelle übersichtlich darstellen, welche Änderungen sich im Vergleich zu den bisherigen Bußgeldregelungen ergeben und welche neuen Tatbestände hinzugefügt werden.
Änderungen an bestehenden Bußgeldregelungen
Die folgenden Tatbestände werden schon im bestehenden Bußgeldkatalog mit Strafen belegt. Der neue StVO-Katalog sieht dafür die folgenden Änderungen vor:
Parkverstöße
Ein wichtiger Punkt ist die Ahndung des wohl häufigsten Vergehens im Straßenverkehr. Während ein einfacher Parkverstoß derzeit noch 15 Euro kostet, können zukünftig bis zu 55 Euro fällig werden. Auch das Bußgeld für Parken auf Geh- und Radwegen oder in zweiter Reihe wird im neuen Bußgeldkatalog mehr als verdreifacht. Parkst du zukünftig unberechtigt auf einem Schwerbehindertenparkplatz, so werden bald 55 statt 35 Euro fällig. Beim Parken in einer Feuerwehreinfahrt oder bei Behinderung von Rettungsfahrzeugen kommen bald 100 Euro auf den Verkehrssünder zu.
Geschwindigkeitsverstöße
Daneben wurde auch eine erhebliche Erhöhung der Bußgelder bei Geschwindigkeitsverstößen verabschiedet. Ursprünglich wurde mit der StVO-Novelle 2020 eine Verschärfung der Fahrverbotsregelungen gefordert. Demnach sollten Geschwindigkeitsüberschreitungen von 21 km/h innerorts oder 31 km/h außerorts direkt mit Fahrverboten bestraft werden.
Die bis dahin geltende Wiederholungstäterregelung, die lediglich ein Fahrverbot vorsah, wenn ein Temposünder zweimal innerhalb von 12 Monaten mindestens 26 km/h zu schnell unterwegs war, sollte außer Kraft gesetzt werden. Die Regelung wurde jedoch als zu streng angesehen und wieder verworfen, sodass die Wiederholungstäterregel zwischen 26 und 30 km/h weiterhin Bestand hat. Ein unmittelbares Fahrverbot wird erst bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 31 km/h ausgesprochen.
Doch auch wenn die Regelungen zu Punkten in Flensburg und Fahrverboten unangetastet bleiben, steigen die Bußgelder erheblich. Bis zu einer Überschreitung um 20 km/h verdoppelt sich das Bußgeld auf bis zu 60 Euro (außerorts) bzw. 70 Euro (innerorts). Bei Tempoverstößen zwischen 21 und 70 km/h steigen die Bußgelder noch deutlicher, teilweise um mehrere hundert Euro. Die Höchststrafe bei einer Überschreitung um mehr als 70 km/h steigt außerorts von 600 auf 700 Euro und innerorts von 680 auf 800 Euro.
Auto-Posing
Auto-Posing, hauptsächlich in Innenstädten, soll ebenfalls deutlich härter geahndet werden. Durch aufheulende Motoren entstehen Lärmbelästigungen sowie erhöhter Schadstoffausstoß. Auto-Poser müssen zukünftig, statt 20 Euro, 100 Euro für ihren Auftritt bezahlen.
Neue Tatbestände
Veränderungen unserer Mobilität und neue Umstände im Straßenverkehr führen dazu, dass auch neue Ordnungspunkte in den Bußgeldkatalog aufgenommen werden. Die folgenden Tatbestände wurden bislang nicht bestraft.
Unberechtigtes Parken auf Parkflächen für Elektroautos oder Carsharing
Die Zahl der Fahrzeuge mit Elektroantrieb wächst und somit gibt es auch mehr Parkplätze für Elektroautos – ausgestattet mit Ladestationen. Damit diese nicht durch konventionell angetriebene Pkws blockiert werden, wird dieses Vergehen als neuer Tatbestand eingeführt. Das unberechtigte Parken wird mit einem Bußgeld von 55 Euro geahndet. Dies trifft auch auf die unberechtigte Nutzung von für Carsharing reservierten Parkplätzen zu.
Schrittgeschwindigkeit beim Rechtsabbiegen für Lkws innerorts
Immer wieder kommt es, vor allem innerorts, zu schweren Unfällen mit rechtsabbiegenden Lkws. Lkw-Fahrer können aufgrund ihrer erhöhten Sitzposition und der großen Dimensionen, Radfahrer, E-Scooter-Fahrer und Fußgänger oft nicht sehen – trotz ihrer Spiegel. Um das Unfallrisiko zu vermeiden, wird nun festgelegt, dass Lkws innerorts nur noch mit Schrittgeschwindigkeit rechts abbiegen dürfen. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Bußgeld von 70 Euro rechnen.
Unerlaubtes Durchfahren einer Rettungsgasse
Nicht selten passiert es, dass beim Bilden einer Rettungsgasse der eine oder andere Autofahrer die überlebenswichtige Schneise als Einladung zum schnelleren Vorankommen betrachtet. Das ist nicht nur rücksichtslos gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern, im Falle eines Verkehrsunfalls kann es für das Unfallopfer lebensgefährlich sein. Zukünftig wird dieses Vergehen mit einem Bußgeld von 200 bis 320 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Führerschein-Entzug bestraft. Das gilt auch für Motorradfahrer, die sich wohl am häufigsten durch Rettungsgassen schlängeln.
Tabellarische Übersicht: So teuer werden Vergehen
Damit du auf einen Blick siehst, welche Bußgelder angepasst wurden, haben wir die wichtigsten Neuerungen in tabellarischer Form zusammengefasst.
Übersicht Geschwindigkeitsverstöße innerorts für Pkw bis 3,5 Tonnen
Übersicht Geschwindigkeitsverstöße außerorts für Pkw bis 3,5 Tonnen
Übersicht Parkverstöße und weitere Verstöße
Darauf solltest du als Verkehrsteilnehmer achten
Zunächst einmal ist festzuhalten, dass der neue Bußgeldkatalog hauptsächlich den Geldbeutel belastet. Bis auf den neuen Tatbestand der unberechtigten Nutzung einer Rettungsgasse bleiben die Regelungen zu Punkten und Fahrverboten unberührt.
Mit den Anpassungen des Bußgeldkatalogs will die Regierung Fahrer dazu bewegen, sich konsequenter an geltende Verkehrsregeln zu halten und damit zur Verkehrssicherheit beizutragen. Gerade in Innenstädten wird der Verkehr durch die hohe Anzahl an Radfahrern und neuerdings auch Nutzern von E-Scootern immer komplexer und unübersichtlicher, das Unfallrisiko ist entsprechend hoch.
Eine vermehrte Nutzung alternativer Mobilitätsformen kann allerdings maßgeblich zum Klimaschutz beitragen. Damit diese Angebote ausgiebig genutzt werden, muss die Sicherheit während der Fahrt gewährleistet sein. Der Bußgeldkatalog adressiert durch einige neue Tatbestände also auch das Thema Klimaschutz.
Einmalige Vergehen sollen in Bezug auf Fahrverbote nicht strenger geahndet werden. Denn Fahrverbote wirken sich auch schnell negativ auf die berufliche Situation aus und können im schlimmsten Fall zum Verlust des Arbeitsplatzes führen. Gerade die angedachte Regelung, dass bereits eine Tempoüberschreitung von 20 km/h innerorts, bzw. 30 km/h außerorts, zu einem unmittelbaren Fahrverbot von einem Monat führt, wurde von vielen als zu hart eingeschätzt.
Im Spätsommer 2021 soll es ernst werden
Bund und Länder haben sich schon im April 2021 auf den neuen Bußgeldkatalog verständigt, zur Einführung bedarf es jedoch noch der Zustimmung des Bundesrats. Aktuell ist zu erwarten, dass der Bundesrat dem geänderten Bußgeldkatalog noch vor der Bundestagswahl im September 2021 zustimmt. Du kannst daher im Spätsommer 2021 mit der Einführung rechnen.
Der neue Bußgeldkatalog wird aus Gründen der Verkehrssicherheit verschärft. Neben gänzlich neuen Vorschriften bringt die Novelle vor allem Änderungen für Geschwindigkeits- und Parkverstöße mit sich. Hier steigen die Bußgelder bis um das Doppelte. Änderungen bezüglich Fahrverbote und Punkten in Flensburg gibt es ausschließlich für unerlaubtes Durchfahren einer Rettungsgasse.
Was heißt das für dich? Im Idealfall ändert sich gar nichts, weil du sowieso nach Vorschrift fährst. Da selbst Geschwindigkeitsüberschreitungen von bis zu 10 km/h inner- und außerorts doppelt so teuer werden, macht das einen spürbaren Unterschied. Ob empfindlichere Strafen auch zu weniger Vergehen führen? Das werden die kommenden Monate sicher zeigen.
Titelbild: iStock
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