Wenn ein Kind in einem Auto mitfährt, benötigt es einen Kindersitz. So viel ist klar, oder? Trotzdem stellen sich eine Menge Fragen:
Bis wann muss ein Kindersitz verwendet werden bzw. ab wann braucht man keinen Kindersitz mehr?
Ab wann brauchen Kinder im Auto nur noch eine Sitzerhöhung?
Ab wann dürfen Kinder vorne sitzen?
Ab wann dürfen Kinder ganz ohne Kindersitz mitfahren?
Was sind die Unterschiede zwischen den einzelnen Kindersitz-Modellen?
Was muss ich in Hinblick auf die Kindersitzpflicht im Ausland beachten?
Wir liefern dir in diesem Artikel die Antworten auf all diese Fragen rund um die Kindersitzregelungen.
Alle Kinder müssen ausnahmslos von Geburt an in einer geeigneten Vorrichtung im Auto sitzen beziehungsweise liegen. Auch Neugeborene dürfen also nicht auf dem Arm, auf dem Schoß oder in einem Tragekorb befördert werden. Daher gibt es spezielle Babyschalen, in denen auch Neugeborene sicher und gesetzkonform befördert werden können. Wenn das Kind nicht mehr in die Babyschale passt oder ein Gewicht von maximal 13 Kilogramm erreicht hat, wird es Zeit für einen Wechsel zu einem Kindersitz für Kleinkinder.
Zur Beantwortung der Frage, bis wann ein Kindersitz verwendet werden muss, lohnt sich ein Blick in die Straßenverkehrsordnung. Unter § 21, der die Personenbeförderung regelt, findet sich unter dem Absatz 1a die verbindliche Regelung zur Beförderung von Kindern. Diese schreibt vor, dass Kinder bis zu ihrem vollendeten zwölften Lebensjahr oder so lange sie weniger als 1,50 Meter messen, in allen Fahrzeugen, für die eine Sicherheitsgurtpflicht herrscht, nur mit geeigneten Rückhalteeinrichtungen befördert werden dürfen.
Der Grund ist ganz einfach: Kinder sollen während der Autofahrt sicher sitzen und auch im Falle eines Unfalls bestmöglich durch einen Gurt geschützt werden.
Man unterscheidet zwischen klassischen Kindersitzen und einfachen Sitzerhöhungen. Während ein herkömmlicher Kindersitz über ein eigenes Gurtsystem verfügt und das Kind auch seitlich schützt, sorgt die Sitzerhöhung lediglich dafür, dass das Kind so sitzt, dass es normal mit dem Gurt des Autos angeschnallt werden kann.
Für den Wechsel vom klassischen Kindersitz zur Sitzerhöhung ist nicht das Alter ausschlaggebend, sondern die körperlichen Voraussetzungen. Ab einem Gewicht von mindestens 15 Kilogramm darf zwar grundsätzlich eine Sitzerhöhung mit Rückenlehne verwendet werden, solange das Kind allerdings in den Kindersitz passt, sollte dieser zur Sicherheit weiterhin genutzt werden.
Für eine reine Sitzerhöhung ohne Rückenlehne gilt seit 2017 bei allen neu zugelassenen Modellen ein Minimalgewicht von 22 Kilogramm und eine Mindestgröße von 1,25 Metern.
Grundsätzlich dürfen auch Kinder vorne sitzen. Entscheidend ist nämlich nicht der Platz im Auto, sondern die richtige Verwendung des passenden Kindersitzes. Mit einem geeigneten Kindersitz, einer Sitzerhöhung oder einer Babyschale darf ein Kind also auch auf dem Beifahrersitz Platz nehmen, sofern dies nicht vom Hersteller untersagt ist. Ein genauer Blick in die Gebrauchsanweisung ist hier sehr wichtig. Viele Babyschalen, die entgegen der Fahrtrichtung angebracht werden, dürfen zum Beispiel nur vorne verwendet werden, wenn der Beifahrer-Airbag ausgeschaltet ist.
Hat ein Kind sein zwölftes Lebensjahr vollendet oder eine Größe von 1,50 Metern erreicht, darf auf den Kindersitz oder eine Sitzerhöhung verzichtet werden. Bei Kindern, die zwar das passende Alter haben, allerdings kleiner als 1,50 Meter sind, empfiehlt sich trotzdem auch weiterhin die Verwendung einer geeigneten Sitzerhöhung. Nur so ist ein optimaler Gurtverlauf sichergestellt.
Aber was heißt in diesem Fall eigentlich geeignet oder anders gefragt: Wie erkenne ich einen geeigneten Kindersitz? Zuallererst geben dir hier die EU-Richtlinien ECE-R 44/03 und ECE-R 44/04 sowie die ECE/UN-Regelung Nummer 129, oder auch i-Size-Norm, einen Anhaltspunkt.
Diese drei Normen sind derzeit gültig und nur Kindersitze, die ein Prüfsiegel mit einer dieser Richtlinien enthalten, sind auf deutschen Straßen zugelassen. Der grundsätzliche Unterschied zwischen den Richtlinien ist, dass die beiden ECE-Normen Kindersitze nach Gewichtsklassen einteilen und die i-Size-Norm sich an der Größe des Kindes orientiert.
Es gibt drei unterschiedliche Kindersitz-Typen. Für Babys eignen sich in der Regel Babyschalen. Damit werden die Kinder liegend und entgegen der Fahrtrichtung befördert. Für Kleinkinder gibt es spezielle Sitze, die mit einem Fünfpunktgurt oder einem Fangkörper ausgestattet sind. Die Kinder sitzen in diesen Sitzen aufrecht, je nach Modell in oder entgegen der Fahrtrichtung und werden im Falle eines Unfalls fest im Sitz fixiert.
Ab einer Größe von 1,25 Metern kann ein Kind auf einer reinen Sitzerhöhung befördert werden, welche lediglich den Größenunterschied so ausgleicht, dass eine optimale Nutzung des Gurtes ermöglicht wird.
Ansonsten beantwortet sich die Frage nach dem richtigen Kindersitz durch Größe oder Gewicht des Kindes. Nicht jeder Kindersitz ist für jedes Kind geeignet, weshalb die jeweiligen Sitze dem Kind angepasst werden müssen. Einen Wegweiser, welcher Sitz der richtige ist, bieten die angesprochenen Gewichts- beziehungsweise Größenklassen.
Bei der Regelung ECE-R 44 wird nach Gewicht und Sitzposition (in Fahrtrichtung und entgegen der Fahrtrichtung) unterschieden. Daraus ergeben sich folgende Klassen:
Kindersitz-Gruppe 0+: bis 12 Kilogramm, nur entgegen der Fahrtrichtung
Kindersitz-Gruppe 1: zwischen 9 und 18 Kilogramm, in Fahrtrichtung oder entgegen der Fahrtrichtung
Kindersitz-Gruppe 2: zwischen 15 und 25 Kilogramm, in Fahrtrichtung oder entgegen der Fahrtrichtung
Kindersitz-Gruppe 3: zwischen 22 und 36 Kilogramm, nur in Fahrtrichtung
Bei der i-Size-Norm sind die Größenangaben des Herstellers maßgeblich. Voraussetzung für eine gesetzkonforme Verwendung ist die Befestigung mit dem Isofix-System, welches den Sitz direkt mit der Karosserie verbindet. Zusätzlich müssen die Sitze eine Beförderung gegen die Fahrtrichtung bis zu einem Kindesalter von 15 Monaten ermöglichen. Dann sieht die Einteilung aus wie folgt:
Kindersitz-Gruppe Q0: bis 0,6 Meter
Kindersitz-Gruppe Q1: zwischen 0,6 und 0,75 Metern
Kindersitz-Gruppe Q1.5: zwischen 0,75 und 0,87 Metern
Kindersitz-Gruppe Q3: zwischen 0,87 und 1,05 Metern
Kindersitz-Gruppe Q6: zwischen 1,05 und 1,25 Metern
Kindersitz-Gruppe Q10: ab 1,25 Metern
Zunächst solltest du dich wirklich strikt an den oben aufgeführten Normen orientieren. Wenn dein Kind aus seinem Kindersitz herausgewachsen oder mittlerweile zu schwer geworden ist, bietet dieser Sitz keinen ausreichenden Schutz mehr.
Du solltest daher nur einen Sitz kaufen, der ein Prüfsiegel besitzt und dem Wachstumsstand deines Kindes entspricht. Einen weiteren Anhaltspunkt liefern dir dann das Handbuch deines Wagens und die Gebrauchsanweisung des Sitzes. So stellst du sicher, dass Sitz und Auto kompatibel sind.
Auch bei der Montage gibt es einige Punkte zu beachten. Wenn dein Fahrzeug über das Isofix-System verfügt, kannst du den Sitz daran befestigen. Ansonsten erfolgt die Befestigung mittels des Anschnallgurtes. Wichtig ist in jedem Fall, dass du den Verlauf des Gurtes überprüfst und gegebenenfalls nachjustierst, damit er nicht zu locker sitzt.
Verwendest du eine Babyschale auf dem Beifahrersitz musst du den Airbag ausschalten, da dieser dein Kind verletzen kann. Kindersitze dürfen nur in der vorgeschriebenen Fahrtrichtung montiert werden. Modellspezifische Anforderungen findest du immer in der Gebrauchsanweisung des Kindersitzes und solltest diese unbedingt beachten.
Die Kindersitzpflicht gilt ausnahmslos für jede einzelnen Fahrt. Verstößt du gegen diese Regelung ganz oder teilweise, drohen dir Buß- oder Verwarnungsgelder und unter Umständen ein Punkt in Flensburg.
Nimmst du ein Kind ohne die vorschriftsmäßige Sicherung mit, beträgt das Bußgeld 30 Euro und kann sich bei weiteren Kindern auf 35 Euro erhöhen. Lässt du als Fahrer ein Kind gänzlich ohne Sicherung in deinem Wagen mitfahren, drohen dir eine Strafe von 60 Euro und ein Punkt in Flensburg.
Bei weiteren Kindern erhöht sich diese Strafe auf 70 Euro. Nutzt du eine rückwärtsgerichtete Babyschale auf dem Beifahrersitz, ohne den Airbag auszuschalten, kostet dich das 25 Euro Verwarnungsgeld. Im Falle eines Unfalls kann dazu dein Versicherungsschutz ganz oder teilweise erlöschen, selbst wenn du den Unfall nicht verursacht hast.
Soweit zur Kindersitzpflicht in Deutschland. Wenn du planst, mit einem Kind ins Ausland zu fahren, lohnt sich ein Blick in Regelungen der deutschen Nachbarländer. Allen Ländern ist gemein, dass nur Kindersitze, die der ECE-R44-Norm entsprechen, verwendet werden dürfen. Wenn du also einen solchen Sitz passend zum Körperbau deines Kindes besitzt, bist du auf der sicheren Seite.
Unterschiede gibt es bei der Frage, bis wann eine Kindersitzpflicht gilt. Polen, Tschechien und die Schweiz verfahren dabei genauso wie Deutschland. Das heißt, Kinder bis zu einer Größe von 1,50 Metern müssen einen Kindersitz nutzen. Belgien, Dänemark, die Niederlande und Österreich haben die Kindersitzpflicht lediglich bis zu einer Größe von 1,35 Metern. In Frankreich müssen Kinder bis zur Vollendung ihres zehnten Lebensjahres im Kindersitz sitzen.
In einigen Ländern gelten andere Regeln in Bezug auf die Nutzung eines Kindersitzes auf dem Beifahrersitz, weshalb du dein Kind sicherheitshalber hinten sitzen lassen solltest.
Letztendlich dient die Kindersitzpflicht dem bestmöglichen Schutz der Kinder im Straßenverkehr. Daher sollten sie auch stets ausschließlich mit einem geeigneten und korrekt montierten Sitz befördert werden. Beim Kauf eines Kindersitzes helfen dir eine fachkundige Beratung und ein Test in deinem Wagen. Nur wenn sich der Sitz dort ordnungsgemäß montieren lässt, eignet er sich auch für dein Auto.
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