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Grüne Versicherungskarte: Alle Fakten im Überblick
Keine Kfz-Haftpflicht, keine Zulassung. So einfach funktioniert das in Deutschland und in den meisten anderen europäischen Ländern. Diese Pflicht schützt mögliche Unfallopfer davor, auf dem finanziellen Schaden sitzen zu bleiben. In vielen Ländern muss der Versicherungsnachweis sogar von außen sichtbar direkt im Auto angebracht sein. Wer mit seinem Auto über die Grenze in ein anderes europäisches Land fahren möchte, braucht zudem eine Haftpflichtversicherung und muss diese gegebenenfalls nachweisen können.
Für solche Fälle wurde die Grüne Versicherungskarte eingeführt. Sie gilt grenzübergreifend und erspart Autofahrern, die in mehrere Länder fahren möchten, für jedes einzelne Land eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Denn die Karte ist der Nachweis dafür, dass eine Kfz-Haftpflichtversicherung im Heimatland besteht und dafür, dass diese auch im entsprechenden Land gilt.
Mittlerweile wird die grüne Karte ganz offiziell in fast allen europäischen Ländern nicht mehr benötigt. Es ist daher nicht mehr zwingend erforderlich, sie mit Auto mitzuführen. Denn seit 1991 gibt es ein internationales Kennzeichenabkommen, welches alle Länder des europäischen Wirtschaftsraumes und der Freihandelszone sowie Andorra und Serbien unterzeichnet haben. Dieses Abkommen besagt, dass die einzelnen Länder die Regelung der jeweils anderen Länder anerkennen.
Dennoch empfiehlt es sich, die grüne Karte bei einer Autofahrt ins Ausland dabei zu haben. Wieso? Das erklären wir im Folgenden.
Definition: Was ist die grüne Karte?
Die grüne Versicherungskarte verdankt ihren Namen ihrer ursprünglichen Farbe. Denn bis vor Kurzem wurde der Nachweis ausschließlich auf grünem Papier gedruckt und war auch nur in Grün gültig. Ab Sommer 2020 galt der Auto-Versicherungsschein übergangsweise in Grün und in Weiß. Seit 2021 gibt es die Grüne Karte nur noch als weißes Dokument. Dadurch kann der Nachweis digital übermittelt und zuhause auf handelsüblichem Papier ausgedruckt werden.
Egal ob grün oder weiß: Der Versicherungsschein fürs Auto dient als eine Art Europa-Kfz-Versicherung, genauer gesagt als Nachweis für eine Haftpflichtversicherung fürs europäische Ausland. Ganz offiziell heißt die grüne Karte „Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr“. Auf dem grünen Versicherungsnachweis stehen alle wichtigen Informationen, um einen Verkehrsunfall zu regulieren. Dazu gehören die Daten der Versicherung sowie die Kontaktdaten zu den zuständigen Grüne-Karte-Büros.
Was steht auf der grünen Versicherungskarte?
Mit den Angaben auf der grünen Karte können die Behörden in jedem Land, in dem sie gilt, nach einem Unfall den Vorgang bearbeiten und beispielsweise die zuständige Versicherung kontaktieren. Im Detail finden sich auf der Karte folgende Angaben:
Angaben zum Fahrzeug (Art, Hersteller)
Kennzeichen des versicherten Fahrzeugs, bzw. Fahrgestellnummer
Kontaktdaten des Fahrzeughalters
Code der Versicherung und Policennummer
Angaben zur Gültigkeit der Karte
Liste der Staaten, in denen die Karte nicht gilt
Adressen der Büros, die für die Regulierung zuständig sind
Wer benötigt die grüne Versicherungskarte?
Autofahrer, die beispielsweise mit ihrem in Deutschland zugelassenen Fahrzeug über die deutsche Grenze ins Ausland fahren, benötigen für bestimmte Länder eine solche Europa-Kfz-Versicherung. In den meisten europäischen Ländern ist das Mitführen der Karte jedoch nicht verpflichtend. Nach Angaben des Deutschen Versicherungsverbandes (GDV) herrscht im Europäischen Wirtschaftsraum keine Pflicht für die grüne Karte. Das gleiche gilt für Andorra, Monaco, San Marino, Serbien und die Schweiz. Dennoch lohnt es sich, eine solche Karte mit sich zu führen. Denn sie vereinfacht im Falle eines Unfalls den Ablauf mit den ausländischen Behörden erheblich.
Für diese Länder ist die grüne Versicherungskarte Pflicht (Quelle: GDV):
Albanien
Aserbaidschan
Bosnien-Herzegowina
Iran
Israel
Marokko
Mazedonien
Moldawien
Russland
Tunesien
Türkei
Ukraine
Weißrussland
Welche Regelung zur Grünen Karte gilt in Großbritannien?
Mit dem Austritt Großbritanniens aus der EU hat sich auch die Regel für die grüne Karte geändert. Solange das Land Teil der Europäischen Union war, benötigten Autofahrer keinen Versicherungsnachweis. Nach dem Austritt galt eine Übergangsfrist bis Ende 2020, in der ebenfalls keine grüne Karte mitgeführt werden musste.
Eine weitere Änderung folgte im August 2021 mit dem Kennzeichenabkommen, das Großbritannien unterzeichnete. Dieses entbindet Autofahrer von der Pflicht, eine grüne Karte mit sich zu führen, auch wenn das Land nicht mehr zur EU gehört.
Wo gibt es die grüne Versicherungskarte?
Die grüne Karte oder die nunmehr weiße Versicherungskarte bekommst du von deiner eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung – und zwar meist kostenlos oder gegen eine geringe Gebühr. Seit 2020 kann die Übermittlung auch per E-Mail erfolgen und du kannst die grüne Karte Zuhause ausdrucken. Alternativ verschickt deine Kfz-Haftpflichtversicherung den Versicherungsschein für dein Auto auch per Post.
Sie gilt nur für eine bestimmte Zeit. Wie lange sie genutzt werden kann, steht auf der Karte selbst. Die Dauer variiert von Anbieter zu Anbieter und reicht von drei bis zu fünf Jahren.
Was bedeuten die Länderkürzel auf der grünen Karte?
Auf einer grünen Karte stehen alle wichtigen Informationen, die für die Regulierung eines Autounfalls notwendig sind. Zudem stehen auf dem Versicherungsschein alle Länder vermerkt, für die sie gültig ist. Ländern, in denen sie nicht gilt, sind durchgestrichen.
Das kann beispielsweise in Russland der Fall sein, oder auch in der Türkei. Sieh dir deshalb deine grüne Karte genau an, denn der Versicherungsschutz variiert von Anbieter zu Anbieter. Zur Sicherheit solltest du bei deiner Versicherung nachfragen, ob in dem Land, in das du fahren möchtest, der Versicherungsschutz gilt oder nicht.
Was passiert, wenn die grüne Karte nicht gilt?
Manche Versicherungen haben Länder wie Russland von ihrer grünen Karte gestrichen. Das bedeutet selbstverständlich nicht, dass du ohne Haftpflicht in so ein Land fahren solltest. Stattdessen musst du eine Grenzversicherung abschließen, die speziell für dein Reiseziel gültig ist und in der Regel an der Grenze erworben werden kann.
Auf einen Blick: In welchen Ländern gilt die grüne Karte?
Prinzipiell gilt, dass die grüne Versicherungskarte in allen Ländern der EU sowie des europäischen Wirtschaftsraumes gilt. Dazu gehören:
EU-Länder:
Belgien
Bulgarien
Dänemark
Deutschland
Estland
Finnland
Frankreich
Griechenland
Italien
Irland
Kroatien
Lettland
Litauen
Luxemburg
Malta
Niederlande
Österreich
Polen
Portugal
Rumänien
Schweden
Slowenien
Slowakei
Spanien
Tschechien
Ungarn
Zypern
Nicht-EU-Länder, in denen die grüne Karte gilt:
Andorra
Großbritannien
Island
Liechtenstein
Monaco
Montenegro
Norwegen
San Marino
Schweiz
Serbien
Pflicht ist die grüne Karte beispielsweise in folgenden Ländern:
Albanien
Bosnien-Herzegowina
Türkei
Russland
Nordmazedonien
Quelle: ADAC
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Titelbild: iStock
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