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4. Führerscheinrichtlinie der EU: Das ändert sich
Etwa 20.000 Verkehrstote europaweit gab es 2022. Damit begründet die EU-Kommission ihre Vorschläge zur Überarbeitung der Führerscheinrichtlinie, die sie im März 2023 vorgelegt hat. Diese sollen die Verkehrssicherheit erhöhen und außerdem die Vorschriften in der europäischen Union weiter vereinheitlichen. Findet der Vorschlag die Zustimmung der Mitgliedsstaaten und des EU-Parlaments, müssen sich deutsche Führerscheinanwärter, aber auch erfahrene Autofahrer in einigen Punkten umstellen. Ein Teil der Vorschläge ist in Deutschland sogar bereits in Kraft – dazu gehören der Führerschein ab 17 und die zweijährige Probezeit.
Wann treten die Änderungen in Kraft?
Die Vorschläge der EU-Kommission werden im ordentlichen europäischen Gesetzgebungsverfahren nun zunächst an das Europäische Parlament und an den Rat der Mitgliedsstaaten überstellt. Kommt es zu einem Beschluss, haben die Staaten der EU zwei Jahre Zeit, die Änderungen umzusetzen. Falls sich die Parteien also noch 2023 einigen, würde die neue Führerscheinrichtlinie voraussichtlich 2025 in Kraft treten.
Welche Änderungen sind geplant?
Zu den geplanten Änderungen beim Führerschein zählen eine mindestens zweijährige Probezeit, der Führerschein ab 17 Jahren, Anpassungen am Fahrschulunterricht und Prüfungen der Fahrtauglichkeit. Darüber hinaus plant die EU einen einheitlichen digitalen Führerschein, der auf dem Smartphone gespeichert werden kann. Außerdem dürfen künftig schwerere Fahrzeuge gefahren werden.
Zusätzlich schlägt die EU-Kommission vor, die grenzüberschreitende Verfolgung von Verkehrsdelikten auszuweiten und zu vereinfachen. Ebenfalls neu ist ein EU-weites Fahrverbot, das ausgesprochen werden kann. Um diese Punkte geht es im Detail:
Digitaler Führerschein
Künftig soll es in Europa einen einheitlichen digitalen Führerschein geben, der auf dem Smartphone oder einem anderen Gerät gespeichert werden kann. Davon erhofft sich die Kommission deutlich weniger Bürokratie. Ein digitaler Führerschein erleichtere “den Ersatz, die Verlängerung oder den Tausch des Führerscheins”, so der Vorschlag. Zudem könnten Menschen aus Nicht-EU-Ländern ihren Führerschein einfacher umtauschen, wenn sie in der EU leben. Der digitale Führerschein könnte den Scheckkarten-Führerschein zunächst ergänzen und irgendwann ersetzen.
2021 musste Deutschland allerdings wegen technischer Probleme die Einführung eines solchen Führerscheins stoppen. Zudem sollen zunächst einmal alle EU-Bürger bis 2033 ihren Führerschein in einen EU-Kartenführerschein umtauschen. Ebenfalls soll der Führerschein künftig einheitlich 15 Jahre lang gültig sein. In Deutschland war er bis 2013 unbefristet gültig, in Italien gilt er nur 10 Jahre.
Gewichtsgrenze der Führerschein-Klasse B
Bisher erlaubt die übliche Pkw-Führscheinklasse B das Fahren von Kraftfahrzeugen bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht. Dies soll sich künftig ändern. Die EU-Kommission schlägt vor, diese Gewichtsgrenze auf 4,25 Tonnen anzuheben. Damit will die Gesetzgebung auf den Umstand reagieren, dass Elektroautos oft schwerer sind als Autos mit Benzin- oder Dieselmotor. Große Elektro-SUV kratzen heute bereits häufig an der 3,5-Tonnen-Grenze.
Allerdings: Die höhere Grenze von 4,25 Tonnen soll nur gelten, wenn es sich tatsächlich um ein Fahrzeug mit emissionsfreiem Antrieb handelt. Dann aber gilt die höhere Grenze zum Beispiel auch für Lkw und Wohnmobile, Camper würden profitieren. Wer noch einen alten Führerschein der Klasse 3 hat, braucht sich darum nicht zu kümmern: Er kann weiter Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen fahren.
Führerschein mit 17
Aus Deutschland kennen wir das begleitete Fahren schon längst: Fahranfänger können mit 17 den Führerschein erwerben und dürfen dann im Beisein eines Erwachsenen Auto fahren. Diese Regelung soll in Zukunft europaweit gelten. Vorteil für deutsche Führerscheinneulinge: Ihr Führerschein mit 17 gilt dann auch in den übrigen EU-Staaten und nicht nur in Deutschland.
Zweijährige Probezeit
Auch die zweijährige Probezeit wird voraussichtlich nach deutschem Vorbild europaweit eingeführt. Allerdings spricht die EU-Kommission von “mindestens” zwei Jahren, Mitgliedsstaaten können also auch längere Zeiträume festlegen. Auch in Deutschland kann sich die Probezeit bei Verstößen um weitere zwei Jahre verlängern. In der Probezeit soll am Steuer ein absolutes Alkoholverbot gelten.
Fahrtauglichkeits-Prüfung ab 70
Die EU schlägt vor, dass Senioren ab 70 Jahren alle fünf Jahre ihre Fahrtauglichkeit von einem Arzt untersuchen lassen. Diese Regelung gilt bereits in einigen EU-Staaten, nun käme sie nach Deutschland. Hier existieren solche Prüfungen bisher nur anlassbezogen, zum Beispiel nach einem Unfall. Zudem sollen Fahrer ihre Fahrfertigkeiten “auf dem neuesten Stand halten” und sich zum Beispiel mit modernen Assistenzsystemen vertraut machen. Da Führerscheine in der EU bereits heute befristet gültig sind, wäre es kein Problem, ab 70 Jahren Alter nur noch Führerscheine mit fünf Jahren Gültigkeit auszustellen.
Der ADAC kritisiert den Vorschlag: Eine solche Regelung sei nicht verhältnismäßig. Gerade ältere Verkehrsteilnehmende zeichneten sich in der Regel durch einen situationsangepassten Fahrstil sowie vorausschauendes Fahren aus. Die Statistik bestätigt dies: Der Anteil von Menschen ab 65 Jahren an der Bevölkerung beträgt 22 Prozent. Unfälle verschulden sie aber nur zu 17 Prozent. Allerdings gilt auch: Je älter der Unfallverursachende, desto schwerer sind häufig die Unfälle – mit Folgen auch für sie selbst.
Einfacherer Führerscheinerwerb im Ausland
Bisher muss der Führerschein im Land des aktuellen Wohnsitzes erworben werden. Diese Regel soll künftig weiter gefasst werden. Dann könnte ein Spanier, der in Frankreich studiert, beispielsweise auch in seinem Heimatland den Führerschein erwerben – zum Beispiel in den Semesterferien. Auch will die EU es erlauben, die theoretische und die praktische Prüfung in unterschiedlichen EU-Staaten zu absolvieren.
Neue Inhalte im Fahrschulunterricht
Den Fahrschulunterricht will die EU-Kommission mit neuen Inhalten besser an die aktuelle Realität, vor allem in den Städten, angleichen. So sollen Fahrschüler besser darauf vorbereitet sein, sich die Straße mit zahlreichen Fahrzeugtypen zu teilen, deren Nutzer meist verwundbarer sind – gemeint sind E-Scooter, Fahrräder, Pedelecs und Co.
Auch die Prüfvorschriften hinsichtlich Fahrzeugbedienung ändern sich: Fahranfänger sollen lernen, wie sie die Emissionen des Fahrzeugs mit ihrem Fahrstil beeinflussen können. Zum Beispiel durch frühzeitiges Hochschalten bei manuellem Getriebe. Außerdem soll der Umgang mit Fahrassistenz und anderen automatisierten Systemen eine größere Rolle spielen.
Neue EU-Regeln zur Verkehrssicherheit
Beim Thema Verkehrssicherheit sollen die Behörden der EU-Staaten künftig besser zusammenarbeiten. Wer im Ausland ein Verkehrsdelikt begeht, kann dadurch künftig einfacher belangt werden, hat aber auch eine größere Rechtssicherheit im Umgang mit Behörden anderer Staaten. So will die EU für Gebietsfremde einen Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf einführen, ebenso ein Recht auf Unschuldsvermutung und ein Recht auf Verteidigung.
Darüber hinaus schlägt die EU-Kommission vor, den Bußgeldbescheid und die Art seiner Zustellung europaweit zu vereinheitlichen. Geplant ist außerdem ein Online-Portal, in dem Bürger die Echtheit von Bescheiden prüfen und etwaige Bußgelder aus dem Ausland auch bezahlen können.
Europaweites Fahrverbot
Aktuell gelten Fahrverbote nach Verkehrsdelikten nur in dem Land, in dem die Strafe ausgesprochen wurde. Wurde etwa der Führerschein in Deutschland ausgestellt, das Fahrverbot aber in Italien ausgesprochen, blieb dies in Deutschland ohne Konsequenzen.
Das ändert sich in Zukunft: Dann gilt ein Entzug der Fahrerlaubnis grenzübergreifend in der kompletten EU. Die EU sieht dies besonders bei schweren Verkehrsdelikten wie starke Geschwindigkeitsüberschreitungen, Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss sowie Verkehrsdelikte mit Todesfolge oder schwerer Körperverletzung als sinnvoll an.
Grenzübergreifende Verfolgung von Verkehrsdelikten
Auch in anderen Fällen will die EU Verkehrsdelikte häufiger über Landesgrenzen hinweg verfolgen und die Strafen durchsetzen. Bisher blieben rund 40 Prozent aller Verkehrsdelikte im EU-Ausland ungesühnt. Die EU möchte daher weitere Delikte in die Zuständigkeit der nationalen Kontaktstellen aufnehmen. Etwa die Nichteinhaltung des Sicherheitsabstands, gefährliche Überholmanöver, gefährliches Parken oder das Fahren in verbotener Richtung.
Fazit
Der Führerschein soll in vielerlei Hinsicht moderner werden. Fahrschulunterricht, Fahrzeugklassen und der Führerschein selbst passen sich an aktuelle Gegebenheiten an. Außerdem wird der Führerschein internationaler, zumindest innerhalb der EU. Für Autofahrende kann das Vor- und Nachteile haben. Die gute Nachricht für Deutschland: Einige neue Regelungen gehören bei uns längst zum Standard. Du musst dich also nicht allzu sehr umgewöhnen.
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