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Förderung für Elektroautos: Alles zur BAFA-Prämie
24. August 2022
Elektroautos und E-Mobilität

Förderung für Elektroautos: Alles zur BAFA-Prämie

Wer den Umstieg von Verbrenner auf Elektroauto wagen will, wird in Deutschland von Staat und Industrie unterstützt. Seit Sommer 2016 erhalten Käufer eine Förderung, die sich auf Neuwagen, Gebrauchtwagen und Leasing-Modelle anwenden lässt. 2020 wurde der Innovationsbonus verlängert und erweitert. Für Januar 2023 wurden einige weitere Änderungen angekündigt. Was es hier zu beachten gilt erklären wir dir in diesem Artikel.

Die Prämie des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) kann bis ins Jahr 2025 genutzt werden. Geld gibt es dabei sowohl für reine E-Autos als auch für Fahrzeuge mit Brennstoffzelle (wie Wasserstoffautos). Plug-in-Hybride – sofern diese bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Welche Autos gefördert werden, wie du eine Förderung erhältst und ob du auch Wallboxen für eine Förderung geltend machen kannst, erklären wir dir im Folgenden.

Was ist die Elektroauto-Prämie?

Elektroautos sind im Vergleich zu Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren immer noch recht teuer. Um sicherzustellen, dass Elektromobilität alltagstauglicher wird, haben Regierung und Industrie den Umweltbonus ins Leben gerufen. Damit können Autokäufer eine Prämie von bis zu 9.000 Euro, seit Beginn der Corona-Hilfspakete, für reine E-Autos geltend machen. Für Plug-in-Hybride gibt es maximal 6.750 Euro und es müssen bestimmte Vorlagen erfüllt werden.

Den Zuschuss teilen sich Staat und die Hersteller. Im Februar 2020 wurde der Umweltbonus erhöht. Seitdem gibt es für Fahrzeuge bis zu einem Nettolistenpreis von 40.000 Euro 50 Prozent mehr. Über dem Nettolistenpreis sind es noch 25 Prozent. Gültig ist die Prämie für Fahrzeuge mit Nettopreisen bis zu 65.000 Euro.

Im November 2020 einigten sich Bund und Länder sowie Vertreter der Automobilwirtschaft in der 4. Sitzung der „Konzertierten Aktion Mobilität“ (Autogipfel) darauf, die sogenannte Innovationsprämie bis Ende 2025 zu verlängern. Für Plug-in-Hybride gelten ab 2022 allerdings bereits strengere Regeln. Sie werden nur noch gefördert, wenn sie sie höchstens 50 Gramm CO2 pro Kilometer emittieren oder bis Ende 2021 eine rein elektrische Mindestreichweite von 40 Kilometern. Ab 2022 gelten dann mindestens 60 km, ab 2025 sogar mindestens 80 km.

Auch Leasingfahrzeuge werden gefördert. Die Höhe der Prämie hängt von der Leasingdauer ab. Verträge mit einer Dauer ab 23 Monaten erhalten die volle Förderung, bei kürzeren Vertragslaufzeiten wird der Betrag entsprechend angepasst.

Änderung des Umweltbonus 2022

Da die Fördermaßnahmen laut Bundeswirtschaftsministerium bis dato ein voller Erfolg sind, möchte die aktuelle Koalition die Anreize ab Januar 2023 nur noch für vollelektrische Fahrzeuge setzen. Ziel der Förderung war es zunächst, eine Millionen E-Autos auf die Straße zu bringen. Dies ist im Jahr 2021 geschehen. Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Rocker Habeck sieht des Weiteren die 2-Millionen-Marke für Anfang 2023 als realistisches Ziel an.

In diesem Sinne soll nun die nächste Phase der Förderung eingeleitet werden. So wird die Förderung besonders für teure Modelle gekürzt, dies geschieht schrittweise. Hybride Fahrzeuge bekommen ab 2023 keinen Umweltbonus mehr. Zu beachten ist des Weiteren, dass der Fördertopf begrenzt ist. Für 2023 stehen 2,1 Milliarden Euro und für 2024 1,3 Milliarden Euro zu Verfügung.

Diese Fahrzeuge werden gefördert

Für den ID.3 gibt es mitunter die höchste Förderung von der BAFA. (Bild: VW)

Eine Liste förderfähiger Elektrofahrzeuge, die im Rahmen der Innovationsprämie von der BAFA gefördert werden, gibt es auf der Website des Bundesamts. Derzeit sind darin über 500 Modelle gelistet. Die Liste wird regelmäßig aktualisiert.

Grundsätzlich sind Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine berechtigt, die Förderung in Anspruch zu nehmen, wenn auf sie ein Neuwagen zugelassen wird und sie sich verpflichten, dieses mindestens sechs Monate zu halten.

Ganz allgemein werden diese Fahrzeugtypen gefördert:

BEV (Battery Electric Vehicle)

Vollelektrische Fahrzeuge, die ausschließlich von einem Elektromotor angetrieben werden und keinen fossilen Kraftstoff benötigen.

PHEV (Plug-in Hybrid Electric Vehicle) bis 01.01.2023

Plug-in-Hybrid-Autos die sowohl einen Verbrennungs- als auch (mindestens) einen Elektromotor haben. Im Gegensatz zu Mildhybriden können PHEVs längere Strecken rein elektrisch zurücklegen. Der Akku des Fahrzeugs kann sowohl über ein Netzteil, als auch während der Fahrt durch den Verbrenner geladen werden.

Plug-in-Hybride haben zusätzliche Auflagen. Sie dürfen maximal 50 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen und müssen zudem die Vorgaben zur rein-elektrischen Reichweite erfüllen:

bis 31.12.202101.01.2022 - 31.12.2024ab 01.01.2025
40 km60 km80 km

FCEV (Fuel Cell Electric Vehicles)

Ein Elektroauto mit Brennstoffzelle fährt ebenfalls ausschließlich mit Elektromotor. Hier wird der benötigte Strom allerdings mithilfe von Wasserstoffbrennstoffzellen erzeugt.

Höhe des Umweltbonus bei Neuwagen

(Bild: iStock)

Bis zum Sommer 2020 haben sich die Bundesregierung und die Industrie die Förderanteile geteilt. Ab dem 3. Juni 2020 wurde der Anteil der Bundesregierung verdoppelt.

Übersicht – Zuschüsse beim Auto

kauf:

Elektro- oder Brennstoffzellenfahrzeuge bis 31.12.2022

NettolistenpreisBundesanteilHerstelleranteilInsgesamt (netto)
bis 40.000€6.000€3.000€9.000€
40.000€ - 65.000€5.000€2.500€7.500€

Elektro- Brennstoffzellenfahrzeuge ab 01.01.2023

NettolistenpreisBundesanteilHerstelleranteilInsgesamt (netto)
Bis 40.000€4.500€3.000€7.500€
40.000€ - 65.000€3.000€2.500€5.500€

Ab dem 01.09.2023 entfällt die Förderung für gewerbliche Kunden. Nur Privatpersonen können die Förderung noch beantragen. Eine Ausweitung auf Kleingewerbe und gemeinnützige Organisationen wird derzeit noch geprüft.

Elektro- Brennstoffzellenfahrzeuge ab 01.01.2024

NettolistenpreisBundesanteilHerstelleranteilInsgesamt (netto)
Bis 40.000€3.000€3.000€6.000€
40.000€ - 65.000€entfällt2.500€2.500€

Plug-in-Hybride bis 31.12.2022

NettolistenpreisBundesanteilHerstelleranteilInsgesamt (netto)
bis 40.000€4.500€2.250€6.750€
40.000€ - 65.000€3.750€1.875€5.625€

Zuschüsse beim Leasing

Auch bei Leasing kannst du Geld über die Umweltprämie erhalten. Die “Richtlinie Umweltbonus” gilt seit Oktober 2020 und wird nach Leasingdauer gestaffelt. Die volle Förderung von Industrie und Regierung gibt es dabei nur für Leasingverträge mit Laufzeiten über 23 Monaten. Kürzere Laufzeiten werden entsprechend niedriger bezuschusst.

Die Mindesthaltedauer bei Leasingverträgen wurde ebenfalls angepasst:

  • min. 6 Monate bei Laufzeiten von 6-11 Monaten

  • min. 12 Monate bei Laufzeiten von 12-23 Monaten

  • min. 24 Monate bei Laufzeiten über 23 Monate

Elektro- oder Brennstoffzellenfahrzeuge

NettolistenpreisLaufzeit (Monate)BundesanteilHerstelleranteilInsgesamt (netto)
bis 40.000€6-111.500€750€2.250€
bis 40.000€12-233.000€1.500€4.500€
bis 40.000€über 236.000€3.000€9.000€
40.000€ - 65.000€6-111.250€625€1.875€
40.000€ - 65.000€12-232.500€1.250€3.750€
40.000€ - 65.000€über 235.000€2.500€7.500€

Plug-in-Hybride

NettolistenpreisLaufzeit (Monate)BundesanteilHerstelleranteilInsgesamt (netto)
bis 40.000€6-111.125€562,50€1.687,50€
bis 40.000€12-232.250€1.125€3.375€
bis 40.000€über 234.500€2.250€6.750€
40.000€ - 65.000€6-11937,50€468,75€1.406,25€
40.000€ - 65.000€12-231.875€937,50€2809,50€
40.000€ - 65.000€über 233.750€1.875€5.625€

Unterschiede bei Neu- und Gebrauchtwagen

Von der BAFA-Prämie profitieren sowohl Käufer eines Neu-, als auch die eines Gebrauchtwagens. Bei beiden Optionen solltest du vorher aber genau prüfen, ob dein Traumwagen für die Förderung zulässig ist. Mit folgenden Checklisten kannst du genau das machen:

Checkliste: Förderung für Neuwagen

  • Fahrzeugmodell muss auf der Liste der förderfähigen Fahrzeuge der BAFA zu finden sein.

  • Die Erstzulassung zum Zeitpunkt der Antragsstellung darf maximal 1 Jahr zurückliegen.

  • Das Auto muss mindestens 6 Monate auf den Antragsteller im Inland erstzugelassen sein. Beim Leasing erhöht sich die Mindesthaltedauer von 12 bis 23 Monaten auf 12 Monate und bei über 23 Monate auf 24 Monate.

  • Nur Neufahrzeuge, die nach dem 3. Juni 2020 erstmalig zugelassen und beantragt werden, erhalten die Innovationsprämie mit dem doppelten Bundesanteil des Umweltbonus.

Checkliste: Umweltprämie für Gebrauchtwagen

  • Fahrzeugmodell muss auf der Liste der förderfähigen Fahrzeuge der BAFA zu finden sein.

  • Elektrowagen können nur einmal gefördert werden. Gebrauchtwagen können dementsprechend nur eine Prämie erhalten, sofern sie nicht bereits als Neuwagen gefördert wurden.

  • Förderfähig sind Fahrzeuge, die maximal 12 Monate erstzugelassen waren und eine maximale Laufleistung von 15.000 Kilometern haben.

  • Den Umweltbonus mit Verdopplung des Bundesanteils gibt es für Fahrzeuge, deren Erstzulassung nach dem 4. November 2019 erfolgte und die nach dem 3. Juni 2020 und bis zum 31. Dezember 2021 zweitzugelassen wurden. Die Erstzulassung kann dabei auch in einem anderen EU-Staat erfolgen.

  • Der Förderantrag muss spätestens 12 Monate nach Zweitzulassung gestellt werden.

  • Aufgrund des Werteverlusts beträgt der maximal förderfähige Bruttopreis des Gebrauchtwagens 80 Prozent des Listenpreises des jeweiligen Neufahrzeuges (brutto, inkl. Sonderausstattung). Davon wird der Bruttoherstelleranteil noch abgezogen.

  • Das Fahrzeug muss mindestens sechs Monate im Inland auf den Antragsteller zugelassen sein. Beim Leasing erhöht sich die Mindesthaltedauer bei 12 bis 23 Monaten, auf 12 Monate und bei über 23 Monate auf 24 Monate.

So stellst du den Antrag für den Umweltbonus

Auch für Opel Corsa-e gibt es die volle Förderung der BAFA. (Bild: Opel)

Vor der Antragsstellung solltest du dir das Merkblatt zur Antragsstellung noch einmal ganz genau durchlesen. Den Antrag selbst musst du online beim BAFA einreichen – dort kannst du Einzel- oder Sammelanträge stellen.

Wichtig: Du kannst einen Antrag zur E-Auto-Förderung erst stellen, wenn der Kauf abgeschlossen ist und das Fahrzeug zugelassen. Anträge für Fahrzeuge, die noch nicht zugelassen sind, werden entsprechend abgelehnt. Eine erneute Antragsstellung für dieses Fahrzeug wäre dann nicht mehr möglich.

Diese Unterlagen brauchst du

Innerhalb von einem Monat nach Antragsstellung, muss beim BAFA eine Kopie des Kauf- oder Leasingvertrages oder der verbindlichen Bestellung eingereicht werden. In diesen Unterlagen müssen folgende Informationen enthalten sein:

Kauf:

  • Rechnung

  • unterschriebenes Formblatt zur Erklärung der wahrheitsgemäßen Angabe

Leasing:

  • Leasingvertrag

  • Verbindliche Bestellung

  • Kalkulation der Leasingrate

  • unterschriebenes Formblatt zur Erklärung der wahrheitsgemäßen Angabe

Zusätzlich bei Gebrauchtwagen:

  • Nachweis über den Listenpreis des Neufahrzeugs in Form eines Gutachtens der Deutschen Automobil Treuhand (DAT) oder Neufahrzeugrechnung (nur bei Gebrauchtwagen)

  • Nachweispaket von Gebrauchtwagen: Erklärung über maximale Laufleistung von 15.000 Kilometern zum Erwerbszeitpunkt. Dieses Formular muss von einer amtlich anerkannten Prüforganisation oder eines amtlich anerkannten Sachverständigen bestätigt worden sein.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Sind alle Unterlagen eingereicht, bekommst du innerhalb von wenigen Minuten eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Darin findest du deine Vorgangsnummer. Es dauert in der Regel zwischen sechs und acht Wochen, bis die Anträge bearbeitet werden. Im Jahr 2020 wurden insgesamt fast 420.000 Einträge für die Elektroauto-Prämie eingereicht.

Unter Angabe der Vorgangsnummer, sowie deiner Postleitzahl, kannst du den aktuellen Status deines Vorgangs auf der Seite des BAFA nachverfolgen. Wurde dein Antrag geprüft und bewilligt, erhältst du einen Zuwendungsbescheid. Danach wird dir der Bundesanteil des Umweltbonus auf dein Konto ausgezahlt.

Weitere Förderprogramme

Der BAFA Umweltbonus kann mit weiteren Förderprogrammen kombiniert werden. Dazu gehören:

  • Förderrichtlinie Elektromobilität des BMWVI (Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur)

  • Förderrichtlinie Markthochlauf NIP2 des BMWVI

  • Sofortprogramm „Saubere Luft“ des BMU (Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit)

  • sowie das Flottenaustauschprogramm „Sozial und Mobil“ des BMU

  • „Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen" des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Steuerliche Vorteile von Elektroautos

Auch steuerlich lohnt sich der Kauf eines E-Autos: Neu-zugelassene Fahrzeuge sind bis zu zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit, geltend für Erstzulassungen bis zum 31.12.2025. Maximal wird die Steuerfreiheit bis zum 31.12.2030 gewährt. Nach Ablauf wird die zu zahlende Kfz-Steuer aber weiterhin um 50% ermäßigt.

Kaufst du einen Gebrauchtwagen gilt die Steuerbefreiung ebenfalls – allerdings bleibt das Datum der Erstzulassung hier gültig. Für Plug-in-Hybride kann ein solcher Steuervorteil zwar nicht geltend gemacht werden, sie sind in der Regel aber trotzdem günstiger als vergleichbare Verbrenner.

Steuervorteile für BEV- und PHEV-Dienstwagen

Dazu kommen Steuervorteile für E-Dienstwagen: Elektroautos (BEV und FCEV), die als Dienstwagen genutzt werden, werden seit dem 01.01.2019 mit 0,25 Prozent ihres Brutto-Listenpreises als geldwerter Vorteil besteuert und nicht mit 1,0 Prozent wie ihre Pendants mit Verbrennungsmotor.

Seit dem 1. Juli 2020 ist ein Brutto-Listenpreis von 60.000 Euro die Obergrenze für die niedrige Besteuerung. Elektrofahrzeuge, die teurer sind, liegen bei 0,5 Prozent. Gleiches gilt für Plug-in-Hybride (PHEV). Allerdings nur, wenn sie erstens weniger als 50 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen und zweitens bestimmte Vorgaben bei der rein elektrischen Mindestreichweite erfüllen (aktuell 40 km, ab 2022 60 km und ab 2025 80 km).

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