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Bußgeldkatalog Europa: Diese Delikte und Bußgelder gibt es
Es kann schnell passieren. Vor lauter Urlaubsfeeling vergisst man, dass in anderen Ländern, andere Sitten gelten und auf anderen Autobahnen, andere Tempolimits. Die Folge: Ein saftiges Knöllchen fürs Zu-schnell-Fahren. Früher konnte man dieses noch getrost ignorieren, denn in Deutschland wurde das Bußgeld nicht mehr nachverfolgt.
Heute ist das nicht mehr so. Seit dem 28.10.2010 gilt nämlich der EU-Rahmenbeschluss zur Geldsanktionenvollstreckung, kurz RbGeld genannt, bei dem eine Bagatellgrenze von 70 Euro (25 Euro in Österreich) festgelegt wurde. Strafzettel über diesem Wert, die im EU-Ausland eingefangen wurden, können durch diesen Beschluss nun auch in Deutschland eingezogen werden.
Leider gibt es für die Europäische Union keinen einheitlichen Bußgeldkatalog, deswegen variieren die Strafgrenzen und Bußgeldbeiträge teils heftig. In manchen Ländern ist die Strafe nach Einkommen ausgerichtet, in anderen nicht. In einigen Staaten kann man sogar einen Rabatt (manchmal bis zu 50 Prozent) erzielen, wenn man die Strafe in einem bestimmten Zeitraum abzahlt.
Damit du weißt, welche Höchstgeschwindigkeit du zum Beispiel in Italien oder Frankreich fahren darfst, welche Promillegrenzen im Ausland gelten und was für Geldstrafen im Ernstfall auf dich zukommen, findest du hier unsere europaweite Bußgeldübersicht.
Was ist der RbGeld?
Unter dem Namen RbGeld versteht sich das 2010 beschlossene „Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2005/214/JI des Rates vom 24.02.05 über die Anwendung des Grundsatzes der Gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen vom 18.10.02“ (BGBl I, 1406).
Der RbGeld legt eine Bagatellgrenze von 70 Euro fest. Das heißt, im EU-Ausland eingefahrene Bußgelder, die über diesem Betrag liegen, können und werden in Deutschland nachverfolgt. Eine Ausnahme ist Österreich: Hier liegt die Bagatellgrenze sogar bei 25 Euro. Die einzige Ausnahme des RbGeld bildet Griechenland, das Land ist nicht teil des Rahmenbeschlusses.
Achtung: Bei der Bagatellgrenze sind die Verfahrenskosten mit inbegriffen. Das heißt, wenn du zum Beispiel in Portugal beim Zu-schnell-Fahren erwischt wirst und ein Knöllchen in Höhe von 60 Euro bekommst, dann liegt das zwar eigentlich unter der 70-Euro-Grenze. Doch es kommen noch Bearbeitungsgebühren in Höhe von 20 Euro hinzu, das heißt insgesamt wären 80 Euro fällig und das Bußgeld wird auch in Deutschland nachverfolgt.
Wie läuft das Strafverfahren ab?
Wenn du ein fälliges Bußgeld aus dem EU-Ausland nicht sofort zahlst und auch weiterhin den Bußgeldbescheid und eventuelle Mahnungen ignorierst, dann tritt das Bundesamt für Justiz (BfJ) in Aktion. Das Bonner Amt ist für die Vollstreckung von Bußgeldern aus dem Ausland zuständig.
Als erstes prüft das BfJ, ob das Bußgeld zulässig ist. Liegt es unter der Bagatellgrenze von 70 Euro, bist du nach deutschem Recht strafunmündig oder besitzt du strafrechtliche Immunität, so wird das Gesuch des Tatortlandes meist abgelehnt.
Außerdem musst du über bestehende Fristen und über Möglichkeiten der Anfechtung informiert worden sein, wenn es sich um ein schriftliches Verfahren handelt. Wenn du nachweisen kannst, dass dies nicht der Fall ist, dann leitet das BfJ keine Vollstreckung ein.
Sieht das BfJ keinen Grund das Gesuch abzulehnen, dann geht das Verfahren in die nächste Runde. Das BfJ wird dir nun die Gelegenheit geben, Stellung zum Fall zu nehmen. Hierbei wird ein Anhörungsschreiben versendet, zu dem du dich innerhalb von zwei Wochen nach dessen Eingang äußern kannst. Erst dann entscheidet das BfJ, ob die Vollstreckung bewilligt wird. Wird sie bewilligt, so kriegst du einen Bewilligungsbescheid zugestellt, der die fällige Summe und eine Frist zur Zahlung vermerkt.
Du hast nun wiederum zwei Wochen nach Erhalt des Bescheids Zeit, Einspruch zu erheben; danach wird die Entscheidung rechtskräftig. Wenn du innerhalb der angegebenen Frist nicht zahlst, dann erfolgt die Vollstreckung. Hierbei kann sogar eine Erzwingungshaft angeordnet werden, wenn du das Bußgeld bis dahin immer noch nicht bezahlt hast.
Wie kann ich Einspruch erheben?
Ein Einspruch kann zum Beispiel dann erhoben werden, wenn der Bußgeldbescheid auf einer nicht deutschen Sprache verfasst wurde. Denn der Strafbescheid muss eine Rechtsbelehrung erhalten, die für den Betroffenen verständlich und lesbar sein sollte, weshalb eine Übersetzung in der Regel Pflicht ist. Lass dich am besten von einem Rechtsanwalt dazu beraten. Bedenke außerdem, dass der Einspruch ebenfalls in der Landessprache oder in einer vom Land akzeptierten Sprache erfolgen muss.
Wenn du dich dafür entscheidest, Einspruch zu erheben, dann musst du diesen innerhalb von der im Bescheid angegebenen Frist bei dem für deinen Wohnsitz zuständigen Amtsgericht einreichen. Entscheidet das Amtsgericht, dass dein Einspruch unzulässig ist, dann wird er verworfen und die Vollstreckung eingeleitet. Diese Entscheidung ist unanfechtbar, das heißt, du kannst keine weiteren Rechtsmittel mehr gegen diesen Beschluss einlegen.
Wird dein Einspruch aber als zulässig eingestuft, findet eine weitere Überprüfung statt. Im Bestfall wird auch nach dieser dein Einspruch als zulässig befunden, sodass keine Vollstreckung eingeleitet wird und du mit keinen weiteren Forderungen mehr rechnen musst.
Bekomme ich für Verstöße im Ausland auch Punkte in Flensburg?
Nein, Punkte in Flensburg gibt es nur für Verstöße in Deutschland. Für dich kann aber trotzdem im Ausland ein Fahrverbot verhängt werden. Mehr dazu später.
Was ist mit der Halterhaftung?
Begehst du in Deutschland eine Verkehrsordnungswidrigkeit, dann greift in den meisten Fällen, zum Beispiel bei Geschwindigkeits- und Abstandsverstößen, die sogenannte Fahrerhaftung. Das bedeutet, dass der Fahrer und nicht der Besitzer (Halter) des Autos das fällige Bußgeld zahlen muss.
In vielen EU-Ländern sieht das aber anders aus, hier greift durchweg die Halterhaftung. Das bedeutet, wenn der Fahrer, der den Verstoß begangen hat, nicht ermittelt werden kann, so wird automatisch der Halter in die Pflicht genommen und muss das Bußgeld bezahlen.
Diese Haftung gilt in folgenden Ländern: Österreich, Niederlande, Italien und Frankreich. Trotzdem vollstreckt das BfJ kein Bußgeld aus dem Ausland, wenn die betroffene Person den ihr vorgeworfenen Verstoß nicht begangen hat. Deshalb solltest du das BfJ immer darüber informieren, wenn du das Bußgeld aufgrund der Halterhaftung bezahlen sollst und nicht selbst für das Delikt verantwortlich bist.
Was, wenn ich ein Fahrverbot – in Deutschland oder im Ausland erhalte?
Wird ein Fahrverbot in Deutschland verhängt, dann fragst du dich bestimmt, ob das Fahrverbot nur in Deutschland gültig ist oder europaweit besteht? Eine klare Antwort hierauf gibt es leider nicht, aber es lässt sich allgemein sagen, dass man ohne gültige Papiere auch im Ausland kein Auto fahren darf.
Wie streng die Strafe aber letztendlich ausfällt, wenn man erwischt wird, variiert auch hier je nach Land. So fällt die Strafe in Dänemark mit 70 Euro noch relativ mild aus, doch in Ländern wie Finnland, Großbritannien oder Italien ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis mit teils sehr hohen Bußgeldern (ab 2.000 Euro) und eventuellen Freiheitsstrafen verbunden.
Umgekehrt sieht es aber leicht anders aus. Wird ein Fahrverbot im Ausland verhängt, so kannst du weiterhin in Deutschland fahren. Denn ausländische Behörden dürfen deinen Führerschein nur kurzfristig, nicht dauerhaft einziehen. Aber bedenke, dass das Fahrverbot gültig bleibt, auch wenn du deinen Führerschein wiederhast. Du darfst erst wieder fahren, sobald du in Deutschland bist.
Nicht-EU-Staaten, EU-Ausland (Schweiz, Liechtenstein, Norwegen) und der Sonderfall Österreich
Mit Österreich gilt seit 1990 ein Abkommen, das eine Verfolgung von Bußgeldbescheiden schon ab 25 Euro ermöglicht. Diese 25-Euro-Grenze besteht trotz RBGeld weiterhin. Außerdem kann unter Umständen ein Fahrverbot in Deutschland dazu führen, dass auch die Lenkberechtigung in Österreich entzogen wird. In diesem Fall muss man zusätzlich mit einer Geldstrafe von über 700 Euro rechnen.
Wichtig ist außerdem zu wissen, ob das Land, in dem du gerade fährst, ein EU-Mitgliedstaat ist oder, ob es sich geografisch einfach nur im europäischen Raum befindet. Denn in Nicht-EU-Ländern wie Norwegen, der Schweiz oder Liechtenstein (und künftig England) kann keine Vollstreckung von Bußgeldbescheiden erfolgen, da diese Länder nicht vom RbGeld betroffen sind. Eine Ausnahme bildet außerdem Griechenland: Obwohl das Land ein EU-Mitgliedstaat ist, hat es den RbGeld derzeit noch nicht in nationales Gesetz umgewandelt.
Aber auch bei Staaten, bei denen der RbGeld nicht durchgreift gilt: Es ist besser, das Bußgeld vor Ort und sofort zu zahlen, um Mahngebühren und eventuelle Freiheitsstrafen zu vermeiden, wenn du wieder in das Land einreist. Das Bußgeld im Ausland kann nämlich bei einer Einreise in das jeweilige Land bis zum Eintritt der Verjährung verlangt werden. Die Verjährungsfristen variieren hierbei. In Spanien zum Beispiel sind es vier Jahre bis zur Verjährung, in Italien fünf. Ist dieser Zeitraum abgelaufen, kann das Bußgeld in der Regel auch nicht mehr gefordert werden.
Beispielvergleiche
Wirft man einen Blick in die verschiedenen Bußgeldkataloge der jeweiligen EU-Länder, so sieht man schnell, dass Verkehrsdelikte teils die unterschiedlichsten Geldstrafen mit sich bringen. Auch die Gesetzeslage sieht in den jeweiligen Ländern unterschiedlich aus. Einen einheitlichen Bußgeldkatalog gibt es nämlich nicht.
Ein Beispiel ist das Fahren unter Alkoholeinfluss. In Deutschland und Italien liegt die Promillegrenze bei 0,5, in Großbritannien liegt sie sogar bei 0,8 Promille. Anders sieht das aber in vielen osteuropäischen Ländern wie Tschechien, der Slowakei oder Ungarn aus, dort liegt die Promillegrenze bei 0,0 – das heißt, hier herrscht absolutes Alkoholverbot am Steuer!
Ähnlich sieht es beim Überschreiten des Tempolimits aus. Bretterst du zum Beispiel in Frankreich mit 180 Sachen über die Autobahn (das Tempolimit in Frankreich liegt bei 130 km/h), so kann dich der Spaß ganze 1.500 Euro kosten. In Italien hingegen (das Geschwindigkeitslimit auf italienischen Autobahnen liegt ebenfalls bei 130 km/h) müsstest du für das Delikt nur 545 Euro hinblättern. Außer du wirst nachts erwischt. In Italien werden die Bußgelder fürs Zu-schnell-Fahren nämlich zwischen 22-7 Uhr um rund ein Drittel erhöht. Deshalb solltest du dich über die jeweiligen Tempolimits und Bußgelder der EU-Staaten vor deiner Reise gut informieren.
Nachlass und Strafminderungen
In einigen Ländern kannst du auch einen Nachlass erzielen, indem du das fällige Bußgeld in einem bestimmten Zeitraum oder unter bestimmten Voraussetzungen bezahlst. Ein Bußgeld in Italien kannst du zum Beispiel ganz einfach um ein Drittel kürzen. Hier ein paar mögliche Nachlässe bei Strafen im Ausland:
Die häufigsten Verkehrsdelikte im Ländervergleich
Hier haben wir für dich die häufigsten Verkehrsdelikte (Alkohol am Steuer, Tempolimit überschritten Park- und Ampelverstöße, Handynutzung und fehlender Sicherheitsgurt) und deren Bußgelder in Europa aufgelistet. Die Beträge sind aufgerundet in Euro.
Achtung: Hierbei handelt es sich um eine Liste aller Länder, die sich in der geografischen Region Europa befinden. Bei Ländern, die nicht teil der EU sind und bei der Ausnahme Griechenland greift der RbGeld nicht durch. Außerdem gelten in manchen Ländern für Fahranfänger und/oder Berufskraftfahrer teilweise niedrigere Promillegrenzen.
Alkohol am Steuer (Promillegrenze: 0,5) : Ab 180
20 km/h über dem Geschwindigkeitslimit : Ab 115
Über 50 km/h über dem Geschwindigkeitslimit : Ab 300
Parkverstoß : Ab 60
Rote-Ampel-Verstoß : Ab 175
Handynutzung während des Fahrens: Ab 115
Sicherheitsgurt nicht angelegt: Ab 115
Alkohol am Steuer (Promillegrenze: 0,3): Ab 200
20 km/h über dem Geschwindigkeitslimit: Ab 50
Über 50 km/h über dem Geschwindigkeitslimit: Ab 200
Parkverstoß: 25
Rote-Ampel-Verstoß: Ab 250
Handynutzung während des Fahrens: Ab 50
Sicherheitsgurt nicht angelegt: Ab 50
Alkohol am Steuer (Promillegrenze: 0,5): Ab 255
20 km/h über dem Geschwindigkeitslimit: Ab 25
Über 50 km/h über dem Geschwindigkeitslimit: Ab 300
Parkverstoß: Ab 10
Rote-Ampel-Verstoß: Ab 50
Handynutzung während des Fahrens : Ab 15
Sicherheitsgurt nicht angelegt: Ab 15
Alkohol am Steuer (Promillegrenze: 0,5): Bis zu einem Nettomonatsverdienst
20 km/h über dem Geschwindigkeitslimit: Ab 135
Über 50 km/h über dem Geschwindigkeitslimit: Ab 500
Parkverstoß: Ab 70
Rote-Ampel-Verstoß: 270
Handynutzung während des Fahrens: 200
Sicherheitsgurt nicht angelegt: 200
Alkohol am Steuer (Promillegrenze: 0,2): Ab 400
20 km/h über dem Geschwindigkeitslimit: 120
Über 50 km/h über dem Geschwindigkeitslimit: 800
Parkverstoß: Ab 40
Rote-Ampel-Verstoß: Bis zu 800
Handynutzung während des Fahrens: Bis zu 400
Sicherheitsgurt nicht angelegt: Bis zu 400
Alkohol am Steuer (Promillegrenze: 0,5): Ab 15 Tagessätze
20 km/h über dem Geschwindigkeitslimit: 200
Über 50 km/h über dem Geschwindigkeitslimit: Ab 14 Tagessätze
Parkverstoß: 20-80
Rote-Ampel-Verstoß: Ab 10 Tagessätze
Handynutzung während des Fahrens: 100
Sicherheitsgurt nicht angelegt: 70
Alkohol am Steuer (Promillegrenze: 0,5): Ab 135
20 km/h über dem Geschwindigkeitslimit: Ab 135
Über 50 km/h über dem Geschwindigkeitslimit: 1.500
Parkverstoß: Ab 15
Rote-Ampel-Verstoß: Ab 135
Handynutzung während des Fahrens: Ab 135
Sicherheitsgurt nicht angelegt: Ab 135
Alkohol am Steuer (Promillegrenze: 0,5): 200
20 km/h über dem Geschwindigkeitslimit: 100
Über 50 km/h über dem Geschwindigkeitslimit: 350
Parkverstoß: 80
Rote-Ampel-Verstoß: 700
Handynutzung während des Fahrens: 100
Sicherheitsgurt nicht angelegt: 350
Alkohol am Steuer (Promillegrenze: 0,8 Schottland: 0,5): Unbegrenzt, je nach Promillewert. Durchschnittlich ca. 6.400 Euro
20 km/h über dem Geschwindigkeitslimit: Bis zu 1.170
Über 50 km/h über dem Geschwindigkeitslimit: Bis zu 2.930
Parkverstoß: Ab 45
Rote-Ampel-Verstoß: Bis zu 1.170
Handynutzung während des Fahrens: Ab 235
Sicherheitsgurt nicht angelegt: Bis zu 585
Alkohol am Steuer (Promillegrenze: 0,5): Ab 200
20 km/h über dem Geschwindigkeitslimit: Ab 80
Über 50 km/h über dem Geschwindigkeitslimit: Ab 80
Parkverstoß: Ab 40
Rote-Ampel-Verstoß: Ab 80
Handynutzung während des Fahrens: Ab 60
Sicherheitsgurt nicht angelegt: Ab 60
Alkohol am Steuer (Promillegrenze: 0,5): Ab 515
20 km/h über dem Geschwindigkeitslimit: Ab 110
Über 50 km/h über dem Geschwindigkeitslimit: Ab 400
Parkverstoß: Ab 20
Rote-Ampel-Verstoß: 110
Handynutzung während des Fahrens: 40
Sicherheitsgurt nicht angelegt: 75
Alkohol am Steuer (Promillegrenze: 0,5): Ab 530
20 km/h über dem Geschwindigkeitslimit: Ab 175
Über 50 km/h über dem Geschwindigkeitslimit: Ab 545
Parkverstoß: Ab 40
Rote-Ampel-Verstoß: Ab 175
Handynutzung während des Fahrens: Ab 165
Sicherheitsgurt nicht angelegt: Ab 85
Alkohol am Steuer (Promillegrenze: 0,5): Ab 405
20 km/h über dem Geschwindigkeitslimit: Ab 70
Über 50 km/h über dem Geschwindigkeitslimit: Ab 675
Parkverstoß: Ab 40
Rote-Ampel-Verstoß: Ab 405
Handynutzung während des Fahrens: 135
Sicherheitsgurt nicht angelegt: 135
Alkohol am Steuer (Promillegrenze: 0,5): Ab 210
20 km/h über dem Geschwindigkeitslimit: Ab 20
Über 50 km/h über dem Geschwindigkeitslimit: Ab 240
Parkverstoß: Ab 30
Rote-Ampel-Verstoß: Ab 30
Handynutzung während des Fahrens: 15
Sicherheitsgurt nicht angelegt: Ab 30
Alkohol am Steuer (Promillegrenze: 0,4): Ab 290
20 km/h über dem Geschwindigkeitslimit: 30
Über 50 km/h über dem Geschwindigkeitslimit: Ab 450
Parkverstoß: Ab 20
Rote-Ampel-Verstoß: Ab 170
Handynutzung während des Fahrens: Ab 85
Sicherheitsgurt nicht angelegt: Ab 30
Alkohol am Steuer (Promillegrenze: 0,5): Ab 145
20 km/h über dem Geschwindigkeitslimit: Ab 50
Über 50 km/h über dem Geschwindigkeitslimit: Ab 145
Parkverstoß: Ab 25
Rote-Ampel-Verstoß: 145
Handynutzung während des Fahrens: 75
Sicherheitsgurt nicht angelegt: Ab 145
Alkohol am Steuer (Promillegrenze: 0,5): Ab 1.200
20 km/h über dem Geschwindigkeitslimit: Ab 70
Über 50 km/h über dem Geschwindigkeitslimit: Ab 70
Parkverstoß: Ab 25
Rote-Ampel-Verstoß: 250
Handynutzung während des Fahrens: 100
Sicherheitsgurt nicht angelegt: Ab 25
Alkohol am Steuer (Promillegrenze: 0,3): Ab 70
20 km/h über dem Geschwindigkeitslimit: Ab 60
Über 50 km/h über dem Geschwindigkeitslimit: Ab 100
Parkverstoß: Ab 70
Rote-Ampel-Verstoß: Ab 70
Handynutzung während des Fahrens: Ab 60
Sicherheitsgurt nicht angelegt: Ab 40
Alkohol am Steuer (Promillegrenze: 0,5): Ab 325
20 km/h über dem Geschwindigkeitslimit: Ab 170
Über 50 km/h über dem Geschwindigkeitslimit: Einkommensabhängige Geldstrafe
Parkverstoß: Ab 95
Rote-Ampel-Verstoß: 240
Handynutzung während des Fahrens: 240
Sicherheitsgurt nicht angelegt: 140
Alkohol am Steuer (Promillegrenze: 0,5): Ab 250
20 km/h über dem Geschwindigkeitslimit: Ab 20
Über 50 km/h über dem Geschwindigkeitslimit: Ab 300
Parkverstoß: Ab 45
Rote-Ampel-Verstoß: Ab 300
Handynutzung während des Fahrens: 45
Sicherheitsgurt nicht angelegt: 20
Alkohol am Steuer (Promillegrenze: 0,2): Ab 520
20 km/h über dem Geschwindigkeitslimit: Ab 480
Über 50 km/h über dem Geschwindigkeitslimit: Ab 1.000
Parkverstoß: Ab 30
Rote-Ampel-Verstoß: 700
Handynutzung während des Fahrens: 175
Sicherheitsgurt nicht angelegt: Ab 175
Alkohol am Steuer (Promillegrenze: 0,5): Ab 300
20 km/h über dem Geschwindigkeitslimit: Ab 30
Über 50 km/h über dem Geschwindigkeitslimit: Bis zu 2.180
Parkverstoß: Ab 20
Rote-Ampel-Verstoß: Ab 70
Handynutzung während des Fahrens: Ab 50
Sicherheitsgurt nicht angelegt: Ab 35
Alkohol am Steuer (Promillegrenze: 0,2): Bis zu 1.200
20 km/h über dem Geschwindigkeitslimit: Ab 25
Über 50 km/h über dem Geschwindigkeitslimit: Ab 100
Parkverstoß: Ab 25
Rote-Ampel-Verstoß: Ab 75
Handynutzung während des Fahrens: Ab 50
Sicherheitsgurt nicht angelegt: 25
Alkohol am Steuer (Promillegrenze: 0,5): Ab 250
20 km/h über dem Geschwindigkeitslimit: Ab 60
Über 50 km/h über dem Geschwindigkeitslimit: Ab 120
Parkverstoß: Ab 30
Rote-Ampel-Verstoß: Ab 120
Handynutzung während des Fahrens: Ab 120
Sicherheitsgurt nicht angelegt: Ab 120
Alkohol am Steuer (Promillegrenze: 0,0): Ab 420
20 km/h über dem Geschwindigkeitslimit: Ab 185
Über 50 km/h über dem Geschwindigkeitslimit: Ab 420
Parkverstoß: Bis zu 370
Rote-Ampel-Verstoß: Ab 185
Handynutzung während des Fahrens: Ab 185
Sicherheitsgurt nicht angelegt: Ab 90
Alkohol am Steuer (Promillegrenze: 0,2): Ab 40 Tagessätze
20 km/h über dem Geschwindigkeitslimit: Ab 230
Über 50 km/h über dem Geschwindigkeitslimit: Ab 390
Parkverstoß: Ab 20
Rote-Ampel-Verstoß: Ab 240
Handynutzung während des Fahrens: 145
Sicherheitsgurt nicht angelegt: 145
Alkohol am Steuer (Promillegrenze: 0,5): Ab 560
20 km/h über dem Geschwindigkeitslimit: Ab 170
Über 50 km/h über dem Geschwindigkeitslimit: Ab 60 Tagessätze
Parkverstoß: Ab 35
Rote-Ampel-Verstoß: 230
Handynutzung während des Fahrens: 90
Sicherheitsgurt nicht angelegt: 55
Alkohol am Steuer (Promillegrenze: 0,3): Ab 40
20 km/h über dem Geschwindigkeitslimit: Ab 25
Über 50 km/h über dem Geschwindigkeitslimit: Ab 50
Parkverstoß: Ab 50
Rote-Ampel-Verstoß: Ab 130
Handynutzung während des Fahrens: Ab 40
Sicherheitsgurt nicht angelegt: 40
Alkohol am Steuer (Promillegrenze: 0,0): Ab 200
20 km/h über dem Geschwindigkeitslimit: Ab 35
Über 50 km/h über dem Geschwindigkeitslimit: Ab 350
Parkverstoß: Ab 30
Rote-Ampel-Verstoß: Ab 100
Handynutzung während des Fahrens: Ab 50
Sicherheitsgurt nicht angelegt: Ab 50
Alkohol am Steuer (Promillegrenze: 0,5): Ab 300
20 km/h über dem Geschwindigkeitslimit: Ab 80
Über 50 km/h über dem Geschwindigkeitslimit: Ab 500
Parkverstoß: Ab 40
Rote-Ampel-Verstoß: 300
Handynutzung während des Fahrens: 120
Sicherheitsgurt nicht angelegt: 120
Alkohol am Steuer (Promillegrenze: 0,5): Ab 500
20 km/h über dem Geschwindigkeitslimit: Ab 100
Über 50 km/h über dem Geschwindigkeitslimit: Ab 600
Parkverstoß: Bis zu 200
Rote-Ampel-Verstoß: Ab 200
Handynutzung während des Fahrens: Ab 200
Sicherheitsgurt nicht angelegt: Ab 200
Alkohol am Steuer (Promillegrenze: 0,0): Ab 100
20 km/h über dem Geschwindigkeitslimit: Ab 40
Über 50 km/h über dem Geschwindigkeitslimit: Ab 195
Parkverstoß: Ab 60
Rote-Ampel-Verstoß: Ab 100
Handynutzung während des Fahrens: Ab 40
Sicherheitsgurt nicht angelegt: Ab 60
Alkohol am Steuer (Promillegrenze: 0,5): Ab 150
20 km/h über dem Geschwindigkeitslimit: Ab 35
Über 50 km/h über dem Geschwindigkeitslimit: Ab 75
Parkverstoß: Ab 15
Rote-Ampel-Verstoß: Ab 35
Handynutzung während des Fahrens: Ab 15
Sicherheitsgurt nicht angelegt: Ab 15
Alkohol am Steuer (Promillegrenze: 0,0): Bis zu 300
20 km/h über dem Geschwindigkeitslimit: Bis zu 90
Über 50 km/h über dem Geschwindigkeitslimit: Ab 180
Parkverstoß: Bis zu 300
Rote-Ampel-Verstoß: Ab 150
Handynutzung während des Fahrens: Ab 45
Sicherheitsgurt nicht angelegt: Bis zu 60
Alkohol am Steuer (Promillegrenze: 0,5): Ab 100
20 km/h über dem Geschwindigkeitslimit: Ab 35
Über 50 km/h über dem Geschwindigkeitslimit: Ab 85
Parkverstoß: 85
Rote-Ampel-Verstoß: Ab 85
Handynutzung während des Fahrens: 85
Sicherheitsgurt nicht angelegt: 85
Ungewöhnliche Verkehrsregeln
Abgesehen von den gängigen Verkehrssünden solltest du außerdem beachten, dass es in manchen Ländern zusätzliche Verkehrsregeln gibt, die so nicht in Deutschland zu finden sind. Zum Beispiel herrscht in Ländern wie Großbritannien oder Griechenland ein Rauchverbot im Auto, wenn Kinder anwesend sind. Außerdem gilt vorrangig in den skandinavischen Ländern die gesetzliche Pflicht, auch tagsüber mit Licht zu fahren – insgesamt ist so ein Gesetz in 20 europäischen Ländern zu finden.
Auch nicht zu vergessen, ist die in den meisten europäischen Ländern existierende Mitführpflicht bestimmter Artikel, wie zum Beispiel einer Warnweste. Besitzt du diese Artikel nicht und wirst erwischt, kannst du auch hier mit einer Strafe rechnen. Informiere dich am besten ausgiebig über die Verkehrsregeln deines Urlaubziels, bevor du die Reise antrittst.
Fazit: Verkehrsregeln und Bußgelder variieren von Land zu Land
Die Verkehrsregeln brechen, das sollte man nicht. So viel ist klar. Doch wie du siehst, kann selbst das Zu-schnell-Fahren mit nur wenigen km/h über dem Tempolimit in so manchem Land zu einem teuren Vergnügen werden. Da es keinen einheitlichen Bußgeldkatalog für Europa gibt, solltest du dich mit den Verkehrsregeln und möglichen Strafen in deinem Reiseland schon im Zuge der Urlaubsplanung vertraut machen.
Zum Schluss noch eine Warnung. Vorsicht bei Betrügern: Weder deutsche noch ausländische private Inkassounternehmen sind in der Regel dazu ermächtigt, eine Vollstreckung bei einem Bußgeld aus dem Ausland vorzunehmen. In Deutschland darf ausschließlich das BfJ ausländische Bußgelder vollstrecken. Bekommst du also ein Forderungsschreiben von Privatpersonen oder Unternehmen, die nicht zum BfJ gehören, kannst du diese getrost ignorieren. Im Zweifel solltest du einen Anwalt einschalten.
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